Konkursrecht
Konkursrecht
Konkursrecht
Kartei Details
Karten | 158 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.12.2022 / 21.05.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wer gilt als konkursfähig und wird grundsätzlich auf dem Weg des Konkurses betrieben?
wer in einer nach Art. 39 Abs. 1 SchKG bezeichneten Eigenschaften im Handelsregister eingetragen ist
als Inhaber einer Einzelfirma
als Mitglied einer Kollektivgesellschaft
als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Kommanditgesellschaft
als Mitglied der Verwaltung einer Kommanditaktiengesellschaft
als Kollektivgesellschaft
als Kommanditgesellschaft
als Aktien- oder Kommanditaktiengesellschaft
als Gesellschaft mit beschränkter Haftung
als Genossenschaft
als Verein
als Stiftung
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
Innert welcher Frist wird dem Schuldner die Konkursandrohung zugestellt?
unverzüglich nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens
Was bewirkt die Zustellung der Konkursandrohung?
Die Fixierung des Betreibungsortes
Auf wessen Verlangen und wann ist es dem Betreibungsamt gestattet, das Güterverzeichnis aufzunehmen?
Auf verlangen des Gläubigers und Anordnung des Konkursgerichts, nach Zustellung der Konkursandrohung
Wer entscheidet über die Aufnahme eines Güterverzeichnisses?
Das Konkursgericht
Wer nimmt das Güterverzeichnis auf?
Das Betreibungsamt
Was beinhaltet eine Konkursandrohung?
-Angaben des Betreibungsbegehrens
-Datum des Zahlungsbefehls
-Anzeige, dass der betreibende Gläubiger nach Ablauf von 20 Tagen seit Zustellung der Konkursandrohung das Konkursbegehren stellen kann, wenn er nicht befriedigt wird
-Mitteilung, dass der Schuldner, sofern er die Zulässigkeit der Konkursbetreibung nicht anerkennt, innert 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde im Sinne von Art. 17 ff. SchKG zu führen hat
-Erinnerung an den Schuldner, dass er berechtigt ist, einen Nachlassvertrag vorzuschlagen
Wann ist der Gläubiger berechtigt, das Konkursbegehren zu stellen?
Nach Ablauf von 20 Tagen seit Zustellung der Konkursandrhoung bis max. 15 Monate seit Zustellung des Zahlungsbefehls