Sozialversicherung (2)
Teil B, AHV Teil 1 (Kap. 5)
Teil B, AHV Teil 1 (Kap. 5)
Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Übrige |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.11.2022 / 24.01.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20221116_sozialversicherung_2
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Welche Personen sind nicht obligatorisch bei der AHV versichert?
- Ausländer mit diplomatischen Vorrechten
- Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen & keine weiteren Erwerbstätigkeiten in CH ausführen
Konsequenz: Beitragslücken (Kürzung der Leistungen)
Welche Personen sind bi der AHV versichert?
Alle Personen die in CH wohnen und / oder arbeiten (auch Studierende, Invalide und Frühpensionierte)
Was sind die Voraussetzungen, damit ein nicht erwerbstätiger Studierender mit Wohnsitz im Ausland weiterhin AHV / IV versichert ist?
- Bis 30. Lebensjahr möglich
- mind. 5 Kalenderjahre ununterbrochen in der AHV / IV versichert gewesen
- Antrag zur Weiterführung innerhalb 6 Monate ab Aufnahme der Auslandtätigkeit
Was sind die Voraussetzungen, damit eine Frau die ihren Ehemann ins Ausland begleitet bei der AHV / IV versichert ist?
- Keine Erwerbstätigkeit im Ausland
- Erwerbstätiger Ehegatte ist AHV / IV versichert
- Anmeldung jederzeit möglich
Welche Versicherungsmöglichkeit hat eine Italienerin, die nach 20-jährigen Tätigkeit die Schweiz verlässt und nach Australien auswandert um dort Schafe zu züchten?
(Ausserhalb EU / EFTA)
Welche Versicherungsmöglichkeit hat ein Deutscher mit Wohnsitz in Basel, der bei einem Möbelgeschäft in Mulhouse (F) arbeitet?
(Erwerbsortprinzip)
Ab wann ist eine Person AHV beitragspflichtig?
Erwerbstätige: Frühstens ab 1. Januar in dem man 18 Jahre alt wird
Beitragspflicht für Alle ab 1.1 in dem man 21 Jahre alt wird
Sind Personen weiterhin AHV beitragspflichtig, wenn sie nach der Pension weiterarbeiten?
Beschränkte Beitragspflicht: Erst ab Einkommen über ChF 1400.- pro Monat.
z. B:
Hans arbeitet nach seinem 65. Geburtstag weiter und verdient jährlich 24'000.-. Beitragspflichtig ist aber nur der Lohn über der Freigrenze, nämlich 7'200.-
-> 24'000.- minus 16'800.- (12 x 1'400.-)