Polizeirecht
Begriffsliste Allgemeines Polizeirecht
Begriffsliste Allgemeines Polizeirecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 15 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.09.2022 / 05.12.2023 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
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Abstrakte Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung bei bestimmten Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall auftreten kann.
Maßnahmenbeispiele:
- Polizeiverordnungen durch Polizeibehörden gem. § 17 PolG
- § 27 (1) Nr.2 PolG Personenfeststellung
Konkrete Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung und aufgrund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit ein Schaden eintritt.
Maßnahmenbeispiele:
- § 27 (1) Nr.1 PolG Personenfeststellung
- § 30 (1) PolG Platzverweis
Unmittelbar bevorstehende Gefahr
Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung, aufgrund objektiver Tatsachen, sofort oder in allernächster Zeit ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt.
Maßnahmenbeispiele:
- § 38 (1) Nr. 1 PolG Beschlagnahme
Erhebliche Gefahr
Wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist oder wenn sich die Erheblichkeit aus Umfang oder Intensität des zu erwartenden Schadens ergibt.
Maßnahmenbeispiele:
- § 30 (3) PolG Rückkehr- und Annäherungsverbot In Kombination mit unmittelbar bevorstehende Gefahr:
- § 30 (3) PolG Wohnungsverweis
- § 33 (1) Nr. 1 PolG Gewahrsam
Dringende Gefahr
Wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut zu erwarten ist.
Maßnahmenbeispiele:
- § 36 (1) S. 1 PolG Betreten von Wohnungen zur Tageszeit
Gemeine Gefahr
Wenn eine Gefahr in ihrer Ausdehnung unbestimmt ist.
Maßnahmenbeispiele:
- § 36 (1) S. 2 PolG Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit
Schwere Gesundheitsgefahr
Wenn die Folgen einer schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB drohen oder eine sonstige erhebliche und nachhaltige Verletzung der Gesundheit droht.
Maßnahmenbeispiele:
- § 36 (1) S. 2 PolG Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit
Lebensgefahr
Eine Lebensgefahr liegt vor, wenn ein Menschenleben durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht wird.
Maßnahmenbeispiele:
- § 36 (1) S. 2 PolG Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit
- § 68 (2) PolG Finaler Rettungsschuss