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Polizeirecht

Begriffsliste Allgemeines Polizeirecht

Begriffsliste Allgemeines Polizeirecht


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Cartes-fiches 15
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 27.09.2022 / 05.12.2023
Attribution de licence Non précisé
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Abstrakte Gefahr 

 

Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung bei bestimmten Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall auftreten kann.

Maßnahmenbeispiele:

  • Polizeiverordnungen durch Polizeibehörden gem. § 17 PolG 
  • § 27 (1) Nr.2 PolG Personenfeststellung

 

 

Konkrete Gefahr

Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung und aufgrund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit ein Schaden eintritt.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 27 (1) Nr.1 PolG Personenfeststellung 
  • § 30 (1) PolG Platzverweis 

 

Unmittelbar bevorstehende Gefahr

Wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung, aufgrund objektiver Tatsachen, sofort oder in allernächster Zeit ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 38 (1) Nr. 1 PolG Beschlagnahme 

 

Erhebliche Gefahr

Wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist oder wenn sich die Erheblichkeit aus Umfang oder Intensität des zu erwartenden Schadens ergibt.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 30 (3) PolG Rückkehr-  und Annäherungsverbot                                                                                                        In Kombination mit unmittelbar bevorstehende Gefahr:
  • § 30 (3) PolG Wohnungsverweis 
  • § 33 (1) Nr. 1 PolG Gewahrsam 

 

Dringende Gefahr 

Wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut zu erwarten ist.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 36 (1) S. 1 PolG Betreten von Wohnungen zur Tageszeit 

 

Gemeine Gefahr 

Wenn eine Gefahr in ihrer Ausdehnung unbestimmt ist.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 36 (1) S. 2 PolG  Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit 

 

Schwere Gesundheitsgefahr 

Wenn die Folgen einer schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB drohen oder eine sonstige erhebliche und nachhaltige Verletzung der Gesundheit droht.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 36 (1) S. 2 PolG Betreten von Wohnungen zur Nachtzeit

 

Lebensgefahr

Eine Lebensgefahr liegt vor, wenn ein Menschenleben durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht wird.

Maßnahmenbeispiele:

  • § 36 (1) S. 2 PolG Betreten von Wohnungen zur  Nachtzeit
  • § 68 (2) PolG Finaler Rettungsschuss