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Vorbereitung Professional Judgement

Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS

Fragen zu PS, Auswendiglernen Prüfungsstandards, FER, IFRS


Kartei Details

Karten 355
Lernende 22
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.07.2022 / 01.06.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220727_fragen_zum_ps
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Grundsätze der Prüfung eines Abschlusses nach Schweizer Prüfungsstandard - Welcher PS ist betroffen?

Was gilt als Grundlage für ein Prüfungsurteil? 

PS 200

Der Abschlussprüfer muss nach den PS hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von einer wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellung ist.

Was bedeutet "hinreichende Sicherheit"? Wie wird sie erreicht? (1 Satz)

Hinreichend Sicherheit wird erreicht wenn:
Der Abschlussprüfer ausreichend (quantitatives Mass) geeignete (qualitatives Mass) Prüfungsnachweise erlangt hat

Hinreichende Sicherheit ≠ Absolute Sicherheit
- Inhärente Grenzen der Abschlussprüfung
- Prüfungsnachweise oft eher "überzeugend" als "abschliessend beweiskräftig"

PS 200.5

PS 200: Welche 2 Anforderungen hat die PS an den Abschlussprüfer grundsätzlich?

  • Kritische Grundhaltung (Professional Scepticism) PS 200.13l
    Hinterfragende Haltung, Aufmerksamkeit für Umstände, die auf mögliche falsche Darstellungen hindeuten können, kritische Beurteilung von Prüfungsnachweisen
  • Pflichtgemässes Ermessen (Professional Judgment) PS 200.13k
    Anwenden von Aus- und Fortbildung, Erfahrungen, Kenntnissen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Der PS verfolgt einen risikoorientierten Prüfungsansatz. Was ist damit gemeint? 6 Punkte

Als Prüfungsansatz gilt ein risikoorientierter Prüfungsansatz:

  • Top-Down Ansatz
  • Identifikation von Risiken und Fokus auf die Risiken
  • Schwergewicht auf Funktionsprüfungen und analytische Prüfungen
  • Berücksichtigung der Wesentlichkeit
  • Gültig für Prüfungen von Einzelabschlüssen, Konzernrechnungen sowie Spezialgebieten
  • Unabhängig von Grösse und Branche

Ein risikoorientierter Prüfungsansatz wird mittels 4-Phasen-Ansatz erreicht. Zähle die 4 Phasen auf

Siehe Bild

In welchen PS ist die Mandatsannahme geregelt?

Grundsätzlich PS 210, zudem PS 220 mit formellen Voraussetzungen für Annahme von Mandaten

1.) Nenne formelle Voraussetzungen  (3) und individuelle Voraussetzungen (4) für die Mandatsannahme bei Erstwahl

2.) Zusätzliche Pflichtabklärungen bei Konzernrechnung gemäss PS 600

Formelle Voraussetzungen (PS 220.12-1)
- Wählbarkeit (OR 730 Abs. 2-4)
- Zulassung (OR 727b -> ord. | OR 727c -> eing.)
- Unabhängigkeit (OR 728 -> ord. | OR 729 i.V.m. OR 728 -> eing.)

Individuelle Voraussetzungen

- Erwartungen an den Abschlussprüfer
- Prüfungsrisiken
- Integrität der Verantwortlichen
- Eigenes Prüfteam (fachliche Kompetenz, Zeit und Ressourcen vorhanden?)

Zusätzliche Voraussetzungen Konzernprüfung:

- Zugang zu Teilbereichen / Teilbereichsprüfern und Möglichkeit des Einbezugs in deren Tätigkeit
- Teilbereichprüfer verfügen über angemessene Fähigkeiten und Kompetenzen.
- es können ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zum Konsolidierungsprozess sowie den Finanzinformationen der Teilbereiche als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil gewonnen werden.

 

Auftragsbestätigung ordentliche Revision: Nenne den Mindestinhalt einer Auftragsbestätigung.

Auftrag muss in einer schriftlichen Form festgehalten sein.
Mindestinhalt:
- Ziel und Umfang der Abschlussprüfung
- die Verantwortung des Abschlussprüfers
- die Verantwortung des Managements
- Angabe des für die Aufstellung des Abschlusses massgebenden Regelwerks der Rechnungslegung
- Hinweise auf voraussichtliche Form und den Inhalt von Vermerken
- Hinweise falls anwendbar, auf voraussichtliche Abweichungen des Wortlauts im Vermerk

Im Konzern kann z.B. folgendes zusätzlich aufgenommen werden (PS 600.A20)
- Unbeschränkte Kommunikationsfähigkeit Konzernprüfer und Teilbereichsprüfer
- Wichtige Mitteilungen des Teilbereichprüfers sind auch dem Konzernprüfer mitzuteilen (z.B. Mängel im IKS)
- Wichtige Mitteilungen zwischen Aufsichtsbehörde und Teilbereichprüfer sind auch dem Konzernprüfer mitzuteilen
- Gestattung zu Zugang zu Informationen des Teilbereichs (inkl. Personen des Teilbereichs und Prüfungsdokumentation des Teilbereichprüfers)

PS 210.10