Premium Partner

Arbeitsrecht Personalfachfrau HRSE

Beinhaltet Lernziele und Unterlagen von der Lernplattform

Beinhaltet Lernziele und Unterlagen von der Lernplattform


Kartei Details

Karten 45
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.05.2021 / 01.04.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210524_arbeitsrecht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20210524_arbeitsrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Mutterschaftsentschädigung: Wann beginnt und endet der Anspruch? 

Die Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen / 98 Tagen.

Mutterschaftsentschäfigung: Kann die Arbeit während dem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen werden? Wenn ja, was sind die Folgen? 

Ja, wenn die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird, endet der Mutterschaftsanspruch frühzeitig.

Mutterschaftsentschädigung: Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung pro Tag und Prozent? 

-Höchstens 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Niederkunft

-Höchstens aber 196 Franken pro Tag

INFO: Wird als Taggeld ausbezahlt. Achtung ein unbezahlter Urlaub vor der Niederkunft kann die Höhe der Mutterschaftsentschädigung negativ beeinflussen. 

 

 

Mutterschaftsentschädigung: Wo können Unselbständige die Entschädigung beantragen?

Wo können selbständige, arbeitslose und arbeitsunfähig die Entschädigung beantragen? 

Unselbständige: Bei ihrem Arbeitgeber

Selbständige, Arbeitslose und Arbeitsubfähige: Direkt via Anmeldeformular bei der AHV

Mutterschaftsentschädigung: Muss ich auf die Mutterschaftsentschädigung Beiträge entrichten? 

Lehrverträge

Lehrveträge: Können Lehrveträge aufgelöst werden? 

Ja, ordentlich jedoch nur während der Probezeit.

Danach sind nur noch eine vorzeitige Auflösung im gegenseitigen Einverständnis und die fristlose Kündigung möglich. In allen Fällen muss der Arbeitgeber die kantonalen Behörden und die Berufsschule informieren. 

Lehrverträge: 

1) Kann der Arbeitgeber eine lernende Person verpflichten nach dem Lehrabschluss beim ihm weiterzuarbeiten?

2) Ist es Möglich ein Komkurrenzverbot für die Lernenden auszusprechen? 

1 & 2 sind beide nicht zulässig