Strafrecht BT
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Kartei Details
Karten | 118 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 25.03.2021 / 05.01.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Welche tötungsdelikte gibt es?
vorsätzliche Tötung
qualifiziert:
Mord
Privilegiert:
Totschlag
Tötung auf Verlangen
Kindstötung
Sondertatbestand
Verleitung zum Selbstmord
Fahrlässige Tötung
Beispiele für besonders verwerflichen Beweggrund
Habgier
- Raubmord
- Bezahlter Auftragsmord
Rache (aus nichtigem Anlass / unbegründete Rache) Hass
Fundamentalistische oder politische Motive
Lustmord
usw.
Beispiele für besonders verwerflichen Zweck
Loswerden eines lästigen Menschen Vertuschung einer Straftat
Erblassermord
usw.
Beispiele für besonders verwerfliche Tatausführung
Besondere Grausamkeit
- Verursachen von besonderem Leid des Opfers, das sich nicht zwingend aus Tötungszweck ergibt
Heimtücke
- Erschleichen des Vertrauens des Opfers,
um es dann unter Ausnützung seiner Arglosigkeit zu töten
Unbeteiligte Drittpersonen als Opfer
Unterteilung Abstrakte und Konkrete Gefährdungsdelikte
Konkrete Gefährdungsdelikte, konkrete Gefahr für Rechtsgut als Taterfolg
Art. 127 Aussetzung
Art. 129 Gefährdung des Lebens
Abstrakte Gefährdungsdelikte, Tätigkeitsdelikte, Situation die normalerweise Gefährlich ist. Muss aber keine konkrete Gefahr bestanden haben.
Art. 128 Unterlassung der Nothilfe
Art. 128bis, falscher Alarm
Art. 133 Raufhandel
Art. 134 Angriff
Art. 135 Gewaltdarstellungen
Art. 136 Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
Wie ist Art. 129 im Verhältnis zu anderen Tatbeständen zu sehen?
Grundsätzlich ist Art. 129 ein Auffangtatbestand für Fälle, bei denen sich der Tötungsvorsatz nicht nachweisen lässt und deshalb eine Verurteilung wegen versuchter oder vollendeter Tötung nicht in Frage kommt
Tötungsversuch konsumiert Art. 129
Echte Konkurrenz mit Art. 117
Art. 127 geht Art. 129 vor
Idealkonkurrenz zwischen Art. 129 und 122 (ausser in Variante der lebensgefährlichen schweren KV: Art. 129 tritt zurück)
Was für ein Massstab gilt bezüglich Ehrverletzungen bei Äusserungen in den MEdien oder bei Auseinandersetzungen im Wahlkampf?
Bei Äusserungen in den Medien: es gilt der allgemeine Massstab (kein
besonderer Massstab)
Politische Auseinandersetzungen und Wahlkampf: höhere Schranken
Unterscheidung Werturteile, Tatsachenbehauptungen, gemischte Werturteile
Ehrenrührige Tatsachenbehauptungen: sind dem obj. Beweis zugänglich • Z.B. Äusserung, A habe ein Auto gestohlen
Reine Werturteile (= Formalinjurien): blosser Ausdruck der Missachtung; nicht erkennbar auf Beweis zugängliche Tatsachen gestützt
• Z.B. Äusserung, B sei ein Schuft, ein Betrüger, ein Depp
Gemischte Werturteile: Werturteil, aber gleichzeituig erkennbarer Bezug zu Tatsachenbehauptung und da-mit Beweis zugänglich
• Z.B. Äusserung, C ist ein Schuft, weil er D betrogen hat