Premium Partner

Strafrecht BT

d

d


Kartei Details

Karten 118
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.03.2021 / 05.01.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210325_strafrecht_bt
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20210325_strafrecht_bt/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche tötungsdelikte gibt es?

vorsätzliche Tötung

qualifiziert:

Mord

Privilegiert:

Totschlag

Tötung auf Verlangen

Kindstötung

Sondertatbestand

Verleitung zum Selbstmord

Fahrlässige Tötung

Beispiele für besonders verwerflichen Beweggrund

Habgier
Raubmord
Bezahlter Auftragsmord

 Rache (aus nichtigem Anlass / unbegründete Rache)  Hass
 Fundamentalistische oder politische Motive
 Lustmord

 usw.

Beispiele für besonders verwerflichen Zweck

Loswerden eines lästigen Menschen  Vertuschung einer Straftat
 Erblassermord
usw.

Beispiele für besonders verwerfliche Tatausführung

Besondere Grausamkeit

- Verursachen von besonderem Leid des Opfers, das sich nicht zwingend aus Tötungszweck ergibt

 Heimtücke

- Erschleichen des Vertrauens des Opfers,
um es dann unter Ausnützung seiner Arglosigkeit zu töten

 Unbeteiligte Drittpersonen als Opfer

Unterteilung Abstrakte und Konkrete Gefährdungsdelikte

Konkrete Gefährdungsdelikte, konkrete Gefahr für Rechtsgut als Taterfolg

Art. 127 Aussetzung

Art. 129 Gefährdung des Lebens

Abstrakte Gefährdungsdelikte, Tätigkeitsdelikte, Situation die normalerweise Gefährlich ist. Muss aber keine konkrete Gefahr bestanden haben. 

Art. 128 Unterlassung der Nothilfe

Art. 128bis, falscher Alarm

Art. 133 Raufhandel

Art. 134 Angriff

Art. 135 Gewaltdarstellungen

Art. 136 Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder

Wie ist Art. 129 im Verhältnis zu anderen Tatbeständen zu sehen?

Grundsätzlich ist Art. 129 ein Auffangtatbestand für Fälle, bei denen sich der Tötungsvorsatz nicht nachweisen lässt und deshalb eine Verurteilung wegen versuchter oder vollendeter Tötung nicht in Frage kommt

Tötungsversuch konsumiert Art. 129

 Echte Konkurrenz mit Art. 117
Art. 127 geht Art. 129 vor

Idealkonkurrenz zwischen Art. 129 und 122 (ausser in Variante der lebensgefährlichen schweren KV: Art. 129 tritt zurück)

Was für ein Massstab gilt bezüglich Ehrverletzungen bei Äusserungen in den MEdien oder bei Auseinandersetzungen im Wahlkampf?

 

  1. Bei Äusserungen in den Medien: es gilt der allgemeine Massstab (kein

    besonderer Massstab)
     Politische Auseinandersetzungen und Wahlkampf: höhere Schranken

Unterscheidung Werturteile, Tatsachenbehauptungen, gemischte Werturteile

 Ehrenrührige Tatsachenbehauptungen: sind dem obj. Beweis zugänglich • Z.B. Äusserung, A habe ein Auto gestohlen

Reine Werturteile (= Formalinjurien): blosser Ausdruck der Missachtung; nicht erkennbar auf Beweis zugängliche Tatsachen gestützt

• Z.B. Äusserung, B sei ein Schuft, ein Betrüger, ein Depp

Gemischte Werturteile: Werturteil, aber gleichzeituig erkennbarer Bezug zu Tatsachenbehauptung und da-mit Beweis zugänglich

• Z.B. Äusserung, C ist ein Schuft, weil er D betrogen hat