Vertragsschluss und Vertragsauslegung
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
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Set of flashcards Details
Flashcards | 16 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 06.01.2021 / 22.02.2021 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Konsens und Dissens
- Konsens:
- übereinstimmende Willenserklärungen
- Dissens:
- keine übereinstimmende Willenserklärungen
ausdrückliche und stillschweigende Willenserklärungen (Art. 1 Abs. 2 OR)
- ausdrücklich: Worte (mündlich, schriftlich); Zeichen
- stillschweigend: stillschweigend; konkludentes Verhalten
natürlicher (tatsächlicher) Konsens und normativer (rechtlicher) Konsens
- natürlicher (tatsächlicher) Konsens:
- übereinstimmender Wille
- normativer (rechtlicher) Konsens:
- kein übereinstimmender Wille
- nach dem Vertrauensprinzip ausgelegte Willenserklärungen stimmen überein
objektiv und subjektiv wesentliche Vertragspunkte (Art. 2 Abs. 1 OR)
- objektiv wesentliche Vertragspunkte:
- unentbehrlicher Geschäftskern; essentialia negotii
- subjektiv wesentliche Vertragspunkte:
- für den Abschlusswille; conditio sine qua non
Konsens und Dissens: Übersicht
- ist ein Vertrag zustande gekommen?:
- wirklicher Wille der Parteien stimmt überein: natürlicher Konsens
- wirklicher Wille der Parteien stimmt nicht überein:
- nach dem Vertrauensprinzip ausgelegte Willenserklärungen stimmen überein: normativer Konsens
- nach dem Vertrauensprinzip ausgelegte Willenserklärungen stimmen nicht überein: (versteckter) Dissens
Antrag und Annahme: Übersicht
- Antrag / Offerte: Willst du?
- Annahme / Akzept: Ja, ich will!
Bestimmtheit und Bindungswille
- Bestimmtheit/Bestimmbarkeit bezüglich aller wesentlichen Vertragspunkte
- Bindungswille
Abgrenzung zur Offertstellung
- A: Einladung zur Offertstellung (kein Bindungswille):
- B: Antrag
- A: Annahme
- Einladung zur Offertstellung (fehlender Bindungswille, Art. 7 OR):
- gemäss audrücklichen Ausschluss der Verbindlichkeit
- gemäss Auslegung nach dem Vertrauensprinzip
- Die Auslegungsregeln (Art. 7 Abs. 2 OR):
- Auslage von Waren mit Angabe des Preises (Art. 7 Abs. 3 OR, Bindungswille): Antrag
- Versendung von Tarifen, Preislisten und dergleichen (Art. 7 Abs. 2 OR, kein Bindungswille): Einladung zur Offertstellung