Mo7 Folie 4
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Kartei Details
Karten | 14 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.01.2020 / 05.12.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Das Gesetz ist aus zwei Gründen zwangsläufig unvollständig:
Die Legislave kann nicht sämtliche «Fälle des Rechts» re- geln, denn einerseits ist sie nicht unfehlbar, da sie als staatliche Gewalt von Menschen administriert wird (errare humanum est); andererseits ist sie ausserstande, die Zukunt vorherzusehen und die «Rechtsfälle» zu ordnen, die auf den gesellschaftlichen Wandel zurückzuführen sind
Gesetzesregeln erlangen ihre Bedeutung erst im Gebrauch; der Gebrauch einer Regel besteht in deren Anwendung auf einen Sachverhalt; zuweilen ereignet sich ein Sachverhalt, der zeigt, dass der Text des Gesetzes im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt (Kontext) «sinnlos» ist;
Wie kann man eine echte Lücke diagnostizieren?
Eine allgemeingültige methodische Regel zur Diagnose des Vorliegens einer echten Lücke gibt es nicht
das Fehlen einer Regel, das nach dem Kriterium des Sinnes und Zweckes des Gesetzes als unfertige Legislativarbeit einzustufen ist
der jedem Gesetz innewohnende Gedanke des «Gleichregelungsgebots», also des Gebots, gleiche «Rechtsfälle» nach Massgabe ihrer Gleichheit gleich und ungleiche «Rechtsfälle» nach Massgabe ihrer Ungleichheit ungleich zu regeln
der Ergänzungsbedarf eines Gesetzes, welcher sich aus dem Studium der Materialien und des Schriftttums (allenfalls: der Praxis) ergibt
Bundesgericht sagt:
wenn der Gesetzgeber etwas zu regeln unterlassen hat, was er hätte regeln sollen, und dem Gesetz diesbezüglich weder nach seinem Wortlaut noch nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt eine Vorschrift entnommen werden kann
Reihenfolge der Lük- kenfüllungsmethoden bei einer offenen Gesetzeslücke?
Gewohnheitsrecht, lange Übung, Rechtsüberzeugung (nicht fähig positives Gesetz zu brechen)
in der gleichen Weise wie der Gesetzgeber eine Regel aufzustellen
Die methodischen Mi]el für Lückenfüllung?
Analogie:
Teleologische Reduktion
Allgemeine Rechtsprinzipien
Rechtsvergleichung:
Vorwirkende Gesetzgebung: