Rechnungswesen 2019/20
Rewe Klausur 2019
Rewe Klausur 2019
Kartei Details
Karten | 18 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 15.11.2019 / 03.06.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20191115_rechnungswesen_neu
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20191115_rechnungswesen_neu/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Kapitalgesellschaften müssen ihre stillen Rücklagen als gesonderte Eigenkapitalposition ausweisen.
Zur Sicherung einer Mindesthaftungssubstanz für die Gläubiger müssen Aktiengesellschaften ein Grundkapital von mindestens 25.000 EUR ausweisen.
Gesetzliche Rücklagen entstehen durch Zwangsthesaurierung von Gewinnen und dürfen nur in Gewinnjahren zur Ausschüttung herangezogen werden.
Aktionäre können vom Vorstand verlangen, mindestens die Hälfte der „anderen Gewinnrücklagen" (= freie Rücklagen) zur Dividendenausschüttung freizugeben.
Nach Abdeckung eines Verlustvortrags und Zuführung zur gesetzlichen Rücklage darf der Vorstand bis zu 5 % des verbleibenden Jahresüberschusses in die „anderen Gewinnrücklagen" einstellen.
Je höher die Zuführung zu den „anderen Gewinnrücklagen", desto niedriger ist c. p. der auszuweisende Jahresüberschuss.
Je höher die Zuführung zu den „anderen Gewinnrücklagen", desto niedriger ist c. p. der auszuweisende Jahresüberschuss.
Stille Rücklagen entstehen durch zu hohe Abschreibungen.