Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage III
TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage III
TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage III
Kartei Details
Karten | 39 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.11.2019 / 18.05.2020 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell (CC BY-NC) (ads) |
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Welche 6 Aspekte sind für Raumordnungsgesetze wesentlich?
Zukunftsbezug
Entscheidungs- und Gestaltungsbezug
Gebietsnutzungsbezug
Koordinierungs- und Optimierungsanspruch
Rationalitätsanspruch
Gemeinwohlbezug
Was ist mit dem Zukunftsbezug als wesentlichen Aspekt der Raumordnung gemeint?
Raumplanung stellt dem Istzustand einen Sollzustand gegenüber und orientiert sich an künftigen Auswirkungen;
sie soll kommende Entwicklungen vorwegnehmen, Perspektiven aufzeigen und ist damit an der künftigen Gestaltung interessiert.
Was ist mit Entscheidungs- und Gestaltungsbezug als Aspekt der Raumordnung gemeint?
Raumplanung soll künftige Entwicklungen leiten und raumrelevante Entscheidungen treffen bzw. vorbereiten;
Raumplanung soll in erster Linie Ursache von boden- und raumrelevanten Entscheidungen sein und nicht bloß ihre Wirkung.
Was ist mit Gebietsnutzungsbezug als Aspekt der Raumordnung gemeint?
Raumplanung bezieht sich grundsätzlich auf Gebiete, wobei durch die Raumplanung vor allem die Gebietsnutzungen gestaltet werden
Was ist mit Koordinierungs- und Optimierungsanspruch als Aspekt der Raumordnung gemeint?
Raumplanung koordiniert vielfältige Interessen;
sie setzt Prioritäten
bei der Chancenverteilung der beteiligten Interessen versucht sie diese optimal auszugleichen
Was ist mit Rationalitätsanspruch als Aspekt der Raumordnung gemeint?
Planerische Entscheidungen sollen rationalen Ziel-Mittel-Kalkülen folgen und nachvollziehbar sein
die Bewertungsgrundlagen und Entscheidungen sollen offen gelegt und begründbar sein
Was ist mit Gemeinwohlbezug als Aspekt der Raumordnung gemeint?
grundsätzlich werden öffentliche Interessen an der räumlichen Entwicklung höher gereiht als private Individualinteressen
Die Gemeinde befindet sich auf der untersten Ebene des Stufenbaus der Rechtsordnung. Durch welche höheren Ebenen werden Planungsakte der Gemeinden bestimmt?
Bestimmungen in den Raumordnungsgesetzen
hoheitliche Raumpläne auf überörtlicher Ebene
Planungen und Maßnahmen aufgrund von Fachmaterien des Bundes
Planungen und Maßnahmen der Länder