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Rechtliche Kenntnisse HFP

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Kartei Details

Karten 50
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.10.2019 / 09.09.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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Welche Unterteilungen des Recht gibt es?

  • Öffentliches Recht: Regelt die Organisation des Staates, das Handeln seiner Organe und das Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Verwaltungs-, Prozess- oder Strafrecht).
  • Privatrecht: Regelt die Rechtbeziehungen zwischen Bürgern untereinander (ZGB/OR Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsregister).

Abgrenzung: Im Privatrecht begegnen sich Bürger auf Augenhöhe, im öffentlichen Recht tritt der Staat als Hoheitliche Macht auf, Bürger sind untergeordnet.

Erkläre Asolutes Recht, relatives Recht und relativ zwingendes Recht.

  • Absolutes Recht: Gilt gegenüber allen Menschen (Eigentum, Persönlichkeitsrechte, Patente, Urheberrechte, etc.).
  • Relatives Recht: Gilt nur zwischen zwei Vertragspartnern.
  • Relativ Zwingendes Recht: Vom relativ zwingenden Recht darf nur zu Gunsten des Arbeitnehmers in Arbeitsverträgen abgewichen werden.

Erkläre den Unterschied zwischen dispositives- und zwingendes Recht.

  • Dispositives Recht: Zwei Geschäftspartner können ihre Geschäftsbeziehung frei regeln z.B. AGB’s. Falls sie nichts geregelt haben, kommen die Vorschriften des Gesetzes zur Anwendung. Dieses ist somit abänderbar. Die Gesetzesvorgaben sind zwingend (Quasi Mindestanforderungen) und nicht abgeändert werden (zwingendes Recht).

 

  • Zwingendes Recht: Die Geschäftspartner müssen die Vorschriften des Gesetzes strikt anwenden. Es darf nicht abgeändert werden.

Was ist ein Vertrag und wie entstehen Obligationen daraus?

Ein Vertrag ist ein gegenseitiges Leistungsversprechen zweier Vertragspartner.

Beim Abschluss eines Vertrages entstehen im Normalfall immer zwei Obligationen (Verpflichtungen). Ausnahme davon ist die Schenkung. Man schenkt jemand etwas und es entsteht keine Verpflichtung daraus.

Beim oder nach Abschluss eines Vertrages ist eine Partei verpflichtet ein Gut oder eine Dienstleistung zu übergeben (1. Obligation). Die Gegenpartei ist verpflichtet dieses Gut oder die Dienstleistung zu bezahlen (2. Obligation). Entweder mit Geld oder mit anderen Gegenständen oder Dienstleistungen.

 

Welche 5 Vorraussetzungen müssen erfüllt sein damit ein Vertrag zustande kommt? (HkFiW)

Wann ist ein Vertrag nichtig und wann ist ein Vertrag anfechtbar?

Wie lange kann ein Vertrag angefochten werden?

  • Handlungsfähigkeit der Parteien                                          Habe
  • Konsens der Parteien                                                          Keine
  • Einhalten allfälliger Formvorschriften                                  Freunde
  • Keine Inhaltsmängel                                                            Im
  • Keine Willensmängel der parteien                                      Wartezimmer

Werden Punkt 1-4 nicht eingehalten ist ein Vertrag nichtig.                                                                                                          Wird Punkt 5 nicht eingehalten so kann ein Vertrag angefochten werden.     

 Die Anfechtbarkeit ist bis 1 Jahr nach der Entdeckung des Willensmangels anfechtbar.

Erkläre den Unterschied zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit eines Vertrages.

 

Bei Nichtigkeit eines Vertrages Ist die Rechtsfolge hart (Rechtsfolge der gänzlichen Unbeachtlichkeit). Die Rechtshandlung wird so gestellt als sei sie nie geschehen. Jeder kann sie geltend machen und zwar jederzeit.

Bei der Anfechtbarkeit gilt eine mildere Rechtsfolge (Nachträgliche Beseitigung bestimmter Rechtsfolgen. Der Vertrag ist rechtsgültig kann aber angefochten werden (Frist 1 Jahr ab Entdeckung) Ohne eine Anfechtung innert Frist gilt der Vertrag als genehmigt. Nur die vom Willensmangel betroffene Partei kann sich auf die Anfechtbarkeit berufen.

Erkläre die  Handlungsfähigkeit Artikel 11-16 ZGB

Grundsatz: Handlungsfähig ist wer Rechte und Pflichten begründen kann. Dazu bedarf es der Urteilsfähigkeit und der Mündigkeit. Urteilsfähig ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. Mündig ist man mit dem 18. Lebensjahr.

Spezialfälle: Völlig handlungsunfähig sind urteilsunfähige Personen z.B. Koma Patient, geistig Behinderter. Beschränkt handlungsfähig sind urteilsfähige, aber unmündige oder entmündigte Personen z.B Lehrling oder Drogensüchtiger.

Art. 11 Rechtsfähig ist jedermann. Für alle menschen besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, rechte und Pflichten zu haben.

Art. 12 Wer handlungsfähig ist, hat die Fähigkeit, durch seine Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.

Art. 13 Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer volljährig und urteilsfähig ist.

Art. 14 Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat.

Art. 16 Urteilsfähig im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die nicht wegen ihres Kindesalters, in folge einer geistigen Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.

Was ist ein Konsens? Art. 1 OR

Konsens ist die übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung über die (objektiv und subjektiven) wesentlichen Vertragspunkte.

Objektiven Vertragspunkte sind diejenigen, welche vom Gesetz minimal vorgeschrieben sind. z.B. Kaufpreis und Gegenstand beim Kaufvertrag.

Subjektiv wesentliche Vertragspunkte sind diejenigen, welche von einer Partei derart wichtig sind, dass ohne eine Regelung darüber, kein Vertrag abgeschlossen würde. 

Die Willensäusserung kann auch ohne konkludent erfolgen (=durch schlüssiges Verhalten).