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Revision

Fachausweis Treuhand

Fachausweis Treuhand


Kartei Details

Karten 54
Lernende 18
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.08.2019 / 22.04.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/20190820_revision
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Nenne die 7 Prüfungsziele inkl. den abzudeckenden Risiken?  

- Vorhandensein (bei Aktiven, Vermögenswert existiert tatsächlich)

- Vollständigkeit (bei Passiven, alle Verbindlichkeiten sind erfasst)

- Bewertung (Aktiven sind nicht überbewertet und Passiven nicht unterbewertet)

- Rechte und Verpflichtungen (Unternehmen hat die Rechte am bilanzierten Vermögenswert bzw. ist die Verpflichtungen selber eingegangen) 

- Eintritt (Materialaufw./Umsatz, Transaktion ist tatsächlich eingetreten)

- Erfassung und Periodenabgrenzung (Transaktion ist richtig erfasst und zeitlich und sachlich abgegrenzt)

- Darstellung und Offenlegung (Mindestgliederung und Anhang)    

Nenne die Bezugsgrössen der Gesamtwesentlichkeit (%) sowie wann welche zur Anwendung kommt.   

EK 3-5% (bei verschuldeten Unternehmen) 

Gewinn vor Steuern 5-10% (bei gewinnorientierten Unternehmen) 

Umsatz 1-3% (Unternehmen, bei denen der Umsatz variert) 

Bilanzsumme 1-3% (bei Unternehmen mit viel Anlagevermögen) 

Total Aufwendungen 1-3% (bei non-profig-Unternehmungen)     

Wenn die Summe aller Fehler über der Gesamtwesentlichkeit ist, müssen diese angepasst werden.

 

Beschreibe die Toleranzwesentlichkeit/Planwesentlichkeit. 

o    50-75% von Gesamtwesentlichkeit
o    Ist für Planungsphase relevant, damit man weiss, welche Bilanzpositionen geprüft werden müssen.
o    Fehler unter Gesamtwesentlichkeit, aber über Toleranzwesentlichkeit: Werden korrigiert
o    Korrigiert Kunde die Fehler nicht, macht Revisor eine Bemerkung im Anhang.
Beträge zwischen NAG und Toleranzwesentlichkeit kommen auf die Fehlerliste.  

 

Erkläre die Nichtaufgriffsgrenze NAG. 

-    Nichtaufgriffsgrenze (NAG)
o    5-10% von Gesamtwesentlichkeit
o    Fehler die Revisor sieht, sie aber nicht korrigiert, da sie unwesentlich sind. (Revisor erstellt eine Liste und schlägt Kunde Änderungen vor, wenn ein Fehler über der NAG ist, kommt er auf die Fehlerliste)
Beträge unter der NAG werden nicht auf der Fehlerlisteerfasst.  

 

Nenne die Voraussetzungen für Revisoren. 

Art. 5 RAG
Voraussetzungen für Revisorinnen und Revisoren
1.    Eine natürliche Person wird als Revisor zugelassen, wenn sie:
a.    über einen unbescholtenen Leumund verfügt;
b.    eine Ausbildung nach Art. 4 Abs. 2 abgeschlossen hat;
c.    eine Fachpraxis von einem Jahr nachweist.
2.    Die Fachpraxis muss vorwiegend auf den Gebieten des Rechnungswesens und der Rechnungsrevision erworben worden sein, dies unter Beaufsichtigung durch einen zugelassenen Revisor oder durch eine ausländische Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation. Fachpraxis während der Ausbildung wird angerechnet, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Nenne die Voraussetzungen für Revisionsexperten. 


Art. 4 RAG
Voraussetzungen für Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten
1.    Eine natürliche Person wird als Revisionsexperte zugelassen, wenn sie die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt und über eine unbescholtenen Leumund verfügt.
2.    Die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllen:
a.    eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer;
b.    eidgenössisch diplomierte Treuhandeperten, Steuerexperten sowie Experten in Rechnungslegung und Controlling, je mit mind. 5 Jahren Fachpraxis;
c.    Absolventen eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis sowie Treuhänder mit eidg. Fachausweis, je mit mind. 12 Jahren Fachpraxis;
d.    Personen, die eine in den Buchstaben a, b oder c aufgeführten vergleichbare ausländische Ausbildung abgeschlossen haben, die entsprechende Fachpraxis aufweisen und die notwendigen Kenntnisse des schweizerschen Rechts nachweisen, sofern ein Staatsvertrag mit dem Herkunftsstaat dies so vorsieht oder der Herkunftsstaat Gegenrecht hält. 

 

Nenne die Voraussetzungen für ein Revisionsunternehmen. 


Art. 6 RAG
Voraussetzungen für Revisionsunternehmen
1.    Ein Revisionsunternehmen wird als Revisionsexperte oder als Revisor zugelassen, wenn:
a.    die Mehrheit der Mitglieder seines obersten Leitungs- oder Verwaltngsorgans sowie seines Geschäftsführungsorgans über die entsprechende Zulassung verfügt;
b.    mindestens ein Fünftel der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, über die entsprechende Zulassung verfügt;
c.    sichergestellt ist, dass alle Personen, die Revisionsdienstleistungen leiten, über die entsprechende Zulassung verfügen;
d.    die Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden.
2.    Finanzkontrollen der öffentlichen Hand werden als Revisionsunternehmen zugelassen, wenn sie die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Die Zulassung als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen ist nicht möglich.

 

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Art. 957 OR:

- Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mind. 500'000.- im letzten GJ erzielt haben.

- Juristische Personen

Umsatz unter der Grenze: Einfache Einnahmen- / Ausgabenrechnung