CYP BFE
2.6 Trade Finance u. Devisen
2.6 Trade Finance u. Devisen
Set of flashcards Details
Flashcards | 9 |
---|---|
Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 06.08.2019 / 15.08.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Nenne die 4 Geschäftsarten von Devisengeschäften
Spot = Kassengeschäft
Outright = Termingeschäft ->länger als 2 Tage, Kurs wird beim Abschluss festgelegt, unbedingtes Geschäft, Kunde MUSS
Swap = Wechsel, Tauschgeschäft ->Kombi-Geschäft, Kassa/Termin oder Termin/Termin, gleicher Betrag z. Starttermin, unterschiedliche Laufzeit
Optionen ->bedingtes Geschäft, will ich ausführen?
Wechselkursrechnen
Welche 2 Fragen stellt man sich zuerst?
1) Noten- oder Devisenkurs?
2) Aus Sicht der Bank!
->Geld = Ankauf
->Brief = Verkauf
Produkte im Exportgeschäft
Erkläre
Unwiderrufliche, unbestätigte Akkreditiv
Leistet NUR eröffnende Bank ein bindendes Zahlunsversprechen
Bank des Exporteurs übernimmt NUR Vermittlerrolle u. muss die Dokumente nicht zwingend prüfen
-->Risiko für Exporteur --> Konkurs Bank des Importeurs
Produkte im Exportgeschäft
Erkläre
Unwiderrufliche, bestätigte Akkreditiv
Zahlungsversprechen beider beteiligten Banken
Bank des Exporteurs übernimmt Vermittlerrolle u. Zahlungsversprechen
Bonität beider Banken muss geprüft werden! -->Beide haften!
Thema Akkreditiv
Nenne was zu den Frachtdokumenten zählt
-Handelsfaktura, Rechnung
-Urspungszeugnis
-Packliste
-Transportdokumente
-Versicherungsdokumente
Thema Akkreditiv
Nenne die 2 beteiligten Banken
Bank des Käufers (Importeurs) -->eröffnende Bank
Bank des Verkäufers (Exporteurs) -->kann 2 Rollen einnehmen
->beim unbestätigten Akk. : avisierende Bank
->beim bestätigten Akk. : bestätigende Bank
Akkreditiv
Schildere den Ablauf
1) Vertragsabschluss
2) Akkreditiveröffnung (Importeur beauftragt seine Bank, ein A. zu eröffnen)
3) A'eröffnung (Bank des Importeurs informiert Bank des Exporteurs über die Eröffnung)
4) A'bestätigung (Bank des Exporteurs bestätigt dem Exporteur die Eröffnung des A.)
5) Lieferung (Sobald Exporteur Bestätigung der Eröffnung hat ->Versand der Ware, beauftrag Spediteur, dieser stellt Frachtdok. aus, darin wird Erhalt bestätigt)
6) Dokumentenübergabe u. Zahlung (Exporteur übergibt Dok. seiner Bank, diese prüft sie u. schreibt ihrem Kunden den Forderungsbetrag gut)
7) Dokumentenübergabe u. Zahlung (Bank Exporteur leitet die Dok. an Bank des Importeurs weiter, wenn alles i.O. überweist sie den Kaufpreis an Bank des Exporteurs)
8) Dokumentenübergabe u. Zahlung (Bank Importeur übergibt die Dok. ihrem Kunden u. belastet ihm den Forderungsbetrag)
9) Warenannahme (Importeur kann mit den erhaltenen Dok. die Ware beim Spediteur einlösen)
Produkte im Exportgeschäft
Erkläre
Dokumentarinkasso
->ist KEIN Akkreditiv. Obwohl Banken die Dokumente prüfen, treten sie NUR als Inkassostelle auf.
->weniger Sicherheiten
->KEINE Bank haftet! (nur für korrekte Abwicklung)
Eröffnung durch Exporteur
Exporteur erhält Geld erst, nachdem Käufer bezahlt hat