BaliYoga HWP II
BaliYoga HWP II
BaliYoga HWP II
Kartei Details
Karten | 273 |
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Lernende | 15 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 07.07.2019 / 15.02.2023 |
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Voraussetzungen für umfassenden Bericht an mehrere Gesellschaften
- muss an sämtliche VR der einzelnen Gesellschaften adressiert sein
- einzelne VR's müssen damit einverstanden sein
- wesentliche Prüfungsschwerpunkte für einzelne Gesellschaften müssen gesondert dargestellt werden
- Prüfungsfeststellungen zu einzelnen Gesellschaften müssen klar aus dem Bericht hervorgehen
An wen richtet sich der Kontrollen-stellenbericht einer Genossenschaft und was wird beurteilt?
- An die Generalversammlung
- Beurteilung, ob Buchführung, Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung, Anhang), Geschäftsführung (sowie Führung Genossenschafterverzeichnis) und der Antrag zur Verwendung Reinertrag Gesetz und Statuten entsprechen
An wen richtet sich der Kontrollen-stellenbericht einer GmbH und was wird beurteilt?
- An die Gesellschafterversammlung
- Beurteilung, ob Buchführung, Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang), Führung des Anteilbuches und der Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinnes Gesetz und Statuten entsprechen
Worauf ist bei der Berichterstattung an Vereine und Stiftungen (ohne Vorsorgezweck gem. BVG) grundsätzlich zu achten?
- Unterscheidung zwischen Berichterstattung als Organ oder im Auftragsverhältnis
- Sofern Prüfer in Stiftungsurkunde oder Statuten als Organ vorgesehen, kann Standardwortlaut mit kleinen Veränderungen übernommen werden (VR durch Stiftungsrat oder Vorstand ersetzen)
- Sofern in Statuten keine Revisionsstelle vorgesehen, ist auf Auftragsverhältnis hinzuweisen => „Bericht der Revisionsstelle“ durch „Prüfungsbericht“ sowie „Als Revisionsstelle haben wir ...“ durch „Auftragsgemäss haben wir ...“ ersetzen
Was sind die Eigenheiten der eingeschränkten Revision?
Schweizer Sonderfall, basierend auf der Review, jedoch ausgebaut => PS für Review ist nicht massgebend
Merke: Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung hat immer eine ordentliche Revision zur Folge
Ziel der eingeschränkten Revision
Aussage des Revisors darüber, ob er auf Sachverhalte gestossen ist, die ihn zum Schluss veranlassen, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht in allen wesentlichen Punkten Gesetz & Statuten entsprechen.
=> Eingeschränkte Revision liefert eine begrenzte Urteilssicherheit
Prüfungsplanung bei einer eingeschränkten Revision
Relativ einfacher Prozess bei einer eingeschränkten Revision:
- Informationsbeschaffung
- Analytische Prüfungshandlungen zwecks Verständnis der Unternehmung & Risikobeurteilung
- Beurteilung inhärentes Risiko => Einfluss auf den Umfang der zu planenden Prüfungshandlungen
- Wesentlichkeit: Informationen in der Jahresrechnung die darauf basierende Entscheidungen massgeblich beeinflussen
Prüfungsziele:
Vorhandensein, Rechte & Verpflichtungen, Eintritt, Vollständigkeit, Bewertung, Erfassung & Periodenabgrenzung, Darstellung & Offenlegung
Prüfungsdurchführung / Prüfungshandlungen bei der eingeschränkten Revision
Befragung:
sehr effizient zur Gewinnung von Informationen, Vorbereitung muss jedoch gut sein => Dokumentation
Analytische Prüfungshandlungen:
Risiko liegt darin, dass sich zwei Fehlaussagen kompensieren können und daher nicht erkannt werden
Angemessene Detailprüfung:
Elementare Detailprüfungen von Bestand & Bewertung sind vorzusehen, auf die Anwendung von repräsentativen Stichprobenverfahren ist zu verzichten
Weitergehende Prüfungshandlungen:
werden nur angewendet, wenn aufgrund der empfohlenen Prüfungshandlungen wesentliche Fehlaussagen angenommen werden müssen oder ein erhöhtes inhärentes Risiko für die Fehldarstellung der Jahresrechnung besteht
Prüfungsbeendigung bei der eingeschränkten Revision
- Revisor muss gegen Ende der Prüfung eine Gesamtbeurteilung der Jahresrechnung vornehmen
=> Entspricht die Jahresrechnung seinen Kenntnissen der Unternehmung & dem Umfeld
- Beurteilung der Fortführungsfähigkeit der Unternehmung aufgrund der Einschätzung der Unternehmensleitung, bzw. basierend auf Gesprächen mit dieser.
- Dokumentation: Prüfer muss wichtige Sachverhalte dokumentieren als Nachweis: Stützung der Prüfungsaussage, eingeschränkte Revision in Übereinstimmung mit dem Standard erfolgt ist
Aufbewahrung: RSB & Dokumentation mindestens 10 Jahre
Nenne die wichtigsten Elemente des Berichts der eingeschränkten Revision
- Hinweis auf Eingeschränkte Revision
- Stellungnahme zum Ergebnis der Revision
- Angabe über die Unabhängigkeit des Revisors
- Angabe zum leitenden Revisor
- Unterschrift des leitenden Revisors
Merke: Bericht enthält keine Abnahme- oder Rückweisungsempfehlung an die Generalversammlung
Was für Zusätze sind im Bericht der eingeschränkten Revision anzubringen?
- Überschuldung & Rangrücktritt
- Unsicherheit bezüglich Fortführung oder Bewertung sind auch bei der eingeschränkten Revision möglich
Nenne die möglichen Prüfungsaussagen im Bericht der eingeschränkten Revision
- Uneingeschränkte Prüfungsaussage (Normalwortlaut)
- Eingeschränkte oder verneinende Prüfungsaussage aufgrund eines festgestellten Sachverhalts
- Eingeschränkte oder Unmöglichkeit einer Prüfungsaussage aufgrund der Annahme einer wesentlichen Fehlaussage
- Eingeschränkte oder Unmöglichkeit einer Prüfungsaussage wegen der Beschränkung des Prüfungsumfangs
Die Einschränkung aufgrund einer Annahme ist ein Sonderfall aufgrund der Ausgestaltung des Standards. Da gewisse Prüfungshandlungen nicht vorgenommen werden (Einholung von Drittbestätigungen u.ä.) muss der Prüfer in gewissen Situationen eine Fehlaussage annehmen, kann ihr aber nicht auf den Grund gehen.
Einfluss der Buchführung auf das Testat der eingeschränkten Revision. Was ist zu beachten?
Falls einer oder mehrere bei der Revisionsgesellschaft angestellt Personen bei der Buchführung mitgewirkt oder andere DL für die geprüfte Gesellschaft erbracht haben, ist dies im Bericht offen zu legen. Eine entsprechende personelle und/oder abteilungsmässige Trennung ist vorgeschrieben.
Falls keine weiteren DL erbracht worden sind, ist im Bericht lediglich auszuführen, dass die Revisionsstelle die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Unabhängigkeit erfüllt haben.
Übersicht: Mitwirkung in der Buchführung bei der eingeschränkten Revision
Antwort fehlt!
Nenne bei der eingeschränkten Revision mögliche Abweichungen vom Normalwortlaut hinsichtlich wesentlicher Zweifel an der Unternehmensfortführung
Zusatz:
Erhebliche Zweifel, diese sind gleichwohl vertretbar & in der Jahresrechnung ausreichend hinreichend umschrieben
Einschränkung, bzw. Verneinung:
Angaben zur Fortführungsfähigkeit nicht hinreichend umschrieben oder fehlen in der Jahresrechnung
Verneinung:
Falls der Prüfer aufgrund seiner Prüfung zum Schluss kommt, dass die Angaben in der Jahresrechnung nicht vertretbar
sind => falsche Wertbasis
Unmöglichkeit:
wenn die Unternehmensleitung bei einer wesentlichen Unsicherheit betreffend der Fortführungsfähigkeit trotz Aufforderung durch den Revisor keine oder eine ungenügende Einschätzung vornimmt
Definition Abschlussprüfung
Ziel der ordentlichen Abschlussprüfung ist die Abgabe eines Urteils darüber, ob der Abschluss in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen (RL-Norm, Gesetz und Statuten) entspricht.
Allgemeine Grundsätze der Abschlussprüfung bzw. verwandter Dienstleistungen: verantwortliche Berufsausführung
Grundsätze verantwortlicher Berufsausführung:
- Unabhängigkeit
- Integrität
- Objektivität
- professionelle Kompetenz und Sorgfalt
- Verschwiegenheit
- professionelles Verhalten
- Befolgung von gesetzlichen Vorschriften und Standards
Definiiton Aufdeckungsrisiko
Risiko, dass aussagenbezogene Prüfungshandlungen eine falsche Angabe einer bestimmten Abschlussposition oder Art von Transaktion nicht aufdecken, die - einzeln oder zusammen mit falschen Angaben anderer Abschlusspositionen oder Arten von Transaktionen - wesentlich sein kann.
Aussagen im Abschluss
Aussagen (im Abschluss):
- Vorhandensein
- Rechte bzw. Verpflichtungen
- Eintritt
- Vollständigkeit
- Bewertung
- Periodenabgrenzung
- Zuordnung und Verständlichkeit
- Richtigkeit
- Zuordnung
Definition inhärentes Risiko
Risiko, dass eine bestimmte Abschlussposition oder Art von Transaktionen falsche Angaben enthält, die - einzeln oder zusammen mit falschen Angaben anderer Abschlusspositionen oder Arten von Transaktionen - wesentlich sein können.
Definition interne Kontrolle / internes Kontrollsystem
Gesamtheit der von einer Unternehmensleitung vorgegebenen Grundsätze und Verfahren, welche dazu dienen
- die ordnungsmässige und effiziente Geschäftsführung (einschliesslich Beachtung der von der Unternehmensleitung vorgegebenen Grundsätze)
- die Sicherung der Vermögenswerte
- die Verhinderung bzw. Aufdeckung von Verstössen und Fehlern
- die Korrektheit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen des Rechnungswesens sowie die rechtzeitige Erstellung verlässlicher Finanzinformationen
zu gewährleisten. Reicht über die Aspekte hinaus, welche direkt mit Funktion des Rechnungswesen-Systems zusammhängen; umfasst auch das Kontrollumfeld.
Definition Kontrollrisiko
Risiko, dass eine falsche Angabe einer bestimmten Abschlussposition oder Art von Transaktionen, die - einzeln oder zusammen mit falschen Angaben anderer Abschlusspositionen - wesentlich sein kann, durch das Rechnungswesen-System und die interne Kontrolle nicht verhindert bzw. nicht aufgedeckt und rechtzeitig korrigiert werden.
Definition Prüfungsrisiko
Risiko, dass der Abschluss wesentliche falsche Angaben enthält und der Abschlussprüfer ein falsche Prüfungsurteil abgibt.
Bestandteile: inhärentes Risiko, Kontrollrisiko, Aufdeckungsrisiko
Was ist der Expectation Gap (Erwartungslücke)? Gib Beispiele dazu
Die einzelnen Stakeholder haben verschiedene Erwartungen an die Unternehmung und somit auch an die Arbeit des Abschlussprüfers. Oft gehen diese davon aus, dass ein uneingeschränktes Testat des Prüfers besagt, dass
- die Gesellschaft nicht in Konkurs gehen wird
- keine deliktischen Handlungen stattgefunden haben
- die Gesellschaft in allen Belangen gesetzeskonform gehandelt hat und kompetent geführt wird
- die Geschäftsgrundsätze und Leitbilder ökologisch und sozialverträglich sind
- usw.
Bei welchen Gesellschaftsformen ist eine Revisions- oder Kontrollstelle zwingend vorgeschrieben?
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und Kommandit-AG)
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Vereine (sofern ordentlich geprüft)
In welchen Fällen verlangt das Aktienrecht abgesehen von der eigentlichen Abschlussprüfung eine besondere Prüfung?
- qualifizierte Gründung (Art. 635a OR)
- qualifizierte Kapitalerhöhung (Art. 652d, 652f, 653f, 653i OR)
- Prüfung bei nachträglicher Liberierung durch Sacheinlage oder Verrechnung
- Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR)
- Sonderprüfung (Art. 697 a-e OR)
- Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen über den Anschaffungswert bzw. Herstellungskosten zwecks Beseitigung einer Unterbilanz (Art. 670 Abs. 2 OR)
- vorzeitige Verteilung des Vermögens bei Auflösung einer Gesellschaft (Art. 745 Abs. 3 OR)
- Prüfung der korrekten Führung des Genossenschafterverzeichnisses, falls die Genossenschaft über keine Revisionsstelle verfügt (Art. 907 OR)
Prüfungen nach FusG?
- Fusion von Gesellschaften (Art. 15 FusG)
- Spaltung von Gesellschaften (Art. 40 FusG)
- Umwandlung von Gesellschaften (Art. 62 FusG)
- Fusion von Stiftungen (Art. 81 FusG)
- Fusion von Vorsorgeeinrichtungen (Art. 92 FusG)
In welchen Fällen muss die Prüfung durch einen Revisionsexperten vorgenommen werden?
- Gesellschaften, die ordentlich geprüft werden (Art. 727 OR)
- Kapitalherabsetzungen (Art. 732 OR)
- vorzeitige Verteilung der Vermögens bei Auflösung einer Gesellschaft (Art. 745 Abs. 3 OR)
- Erlöschen von Wandel- und Optionsrechten (Art. 653i Abs. 1 OR)
- Fusion von Gesellschaften (Art. 15 FusG)
- Spaltung von Gesellschaften (Art. 40 FusG)
- Umwandlung von Gesellschaften (Art. 62 Abs. 1 FusG)
- Sitzverlegung einer Gesellschaft in die Schweiz (Art. 162 Abs. 3 IPRG)
- Löschung einer im HR eingetragenen Gesellschaft (Art. 164 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b IPRG)
- Ausgabe neuer Aktien bei einer bedingten Kapitalerhöhung (Art. 653f Abs. 1 OR)
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