Staatsrecht II

Grundrechte

Grundrechte


L. M.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über zentrale Aspekte des Staatsrechts auf Universitätsniveau, mit Fokus auf Eigentum, Beruf, Familie, Ehe, Kunstfreiheit und Grundrechte. Sie behandeln Themen wie die Drei-Stufen-Theorie der Berufswahlregelung, die Definition von Kunstbegriffen und die Ausgestaltung von Ehe und Familie. Besonders nützlich sind sie für Jurastudierende und Rechtswissenschaftler, die sich mit den Grundlagen und Problemen des Staatsrechts vertraut machen möchten.
Karten
10
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
27.05.2019 / 19.05.2021

Lernkarten

Religion

  • Eine Gesamtansicht der Welt, der es um die
  • Stellung eines Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und
  • seine Beziehung zu höheren Mächten geht und
  • aus der Folgerungen für die Gestaltung des Lebens gezogen werden

Weltanschauung

  • Die Ordnung der Weltsicht nach umfassenden Prinzipien und
  • subjektiv verbindlichen Handlungsanleitungen
  • im Rahmen einer Wahrheitsüberzeugung von einer ganzheitlichen Welt-, Sinn- & Werteordnung

Art. 5 Abs. 1GG

Meinungsäußerungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG

Informationsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG

Pressefreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 1. Var. GG

Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 2. Var. GG

Filmfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 3. Var. GG

Kunstfreiheit

  • Formaler Kunstbegriff: Entscheidend ist die Kunstgattung bzw. Kunstform, ob also Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Roman, Komposition, Theater etc. vorliegt. Perspektive der Betrachtung Dritter überwiegt; Problem: Verkrustung

  • Materieller Kunstbegriff: Kennzeichnend ist die „freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.“ Perspektive des Kunstschaffenden zählt stärker; Problem: Subjektivierung

  • Offener Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn ein Werk interpretationsfähig ist. Entscheidend ist, ob der Künstler seiner Außenwelt zur Interpretation anregt; Problem: Weite

Ehe

  • Durch freien Entschluss unter staatlicher Mitwirkung begründete auf Dauer angelegte, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft

  • Von Mann und Frau

  • Über deren Ausgestaltung beide frei bestimmen können

Familie

umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, unabhängig von Heirat, sowohl leibliche als auch rechtliche, adoptierte Kinder, auch solche von gleichgeschlechtlichen Paaren; Recht steht im Dienst des Kindes

Beruf

  • jede erlaubte Tätigkeit (nicht gemeingefährlich)
  • die auf Dauer angelegt ist (nicht nur einmalig)
  • und der Deckung des Lebensunterhalts dient (nicht nur Liebhaberei)

Drei-Stufen-Theorie

Berufsausübungsregelung: Erwägung Allgemeinwohl

subjektive Berufswahlregelung (persönliche Merkmale): Abwehr von Schäden oder Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut

objektive Berufswahlregelung (vom Einzelnen nicht zu beeinflussende Merkmale): Schwere oder nachweisbare Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, z.B. allgemeine Gesundheit

Eigentum

Jedes vermögenswerte private Recht (Sach-, Grundeigentum und an Rechten)

 

Enteignung

jede finale Entziehung des Eigentums, die auch so bezeichnet wird (Naßauskiesungsentscheidung), alles andere ist Inhaltsbestimmung

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