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DSG

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Kartei Details

Karten 62
Sprache Deutsch
Kategorie Biologie
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 14.05.2019 / 18.12.2023
Lizenzierung ©    (MP)
Weblink
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Was sind die Ziele der Totalrevision des DSG?

- hauptsächlich zwei Zielsetzungen: 1. Schwächen des DSG behoben werden, die aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung entstanden ist; 2. Entwicklung auf Ebene EU soll Rechnung getragen werden. 

- Datenschutz verbessern, insb. die Datenbearbeitung transparenter gestalten

- die betroffene Person mehr Kontrolle über ihre Daten

- Pflichten der Verwantwortlichen ausbauen

- staatliche Eingriffe minimieren (auf absolutes Minimum setzen), d.h. bei privaten Personen, die Daten bearbeiten, dass Verantwortungsbewusstsein zu fördern und sie zur Einhaltung nicht verbindlicher Instrumente zu ermutigen. 

- Gewährleistung eines Datenschutzniveaus, dass den europäischen Anforderungen entspricht

- den grenzüberschreitenden Datenverkehr erleichtern

- EDÖB soll Verfügungskompetenz und damit umfassbare Aufsichtsbefugnisse 

 

Was ist mit "Angaben" in Art. 3 lit. a DSG gemeint?

- Angaben sind jede Art von Information, ungeachtet der verwendeten Technik (analoges oder digitales Zeichen, Wort, Bild, Ton oder Kombination), der Datenträger (Papier, Film, elektronische Datenträger), und des Übermittlungsweges (unter Anwesenden, per Post oder elektronische Übermittlung)

- nicht erfasst ist das Wissen einer Person

Was ist eine "bestimmte Person" bzw. "bestimmbare Person"?

Bestimmte Person: Person, die sich aus der Information selbst ergibt, dass es sich genau um die Person handelt (Nennung des Names, Adresse). Diese Identifikation kann auch über einen eindeutigen Schlüssel gemacht werden (AHV-Nr., Kundennummer, Biometrische Technik). Z.B. Videoüberwachung einer Person am Schalter

 

bestimmbare Person: Wenn sie aus der Information selbst zwar nicht eindeutig identifiziert werden kann, indes eine solche Identifikation durch die Kombination verschiedner Informationen ohne einen unverhältnismässigen Aufwand möglich. Ob der Aufwand verhältnismässig ist, bestimmt sich nach objektiven Kriterien und nach Stand der Technik. Wenn der Rückschluss unverhältnismässigen Aufwand verursacht, spricht man von anonymisierten Daten, die wie Sachdaten behandelt werden. 

Was ist eine betroffene Person nach 3 lit. b DSG?

- natürliche oder juristische Person

- DSG ist nur auf Personen anwendbar (Verbindung mit dem Persönlichkeitsrecht nach 28 ff. ZGB ersitlichtlich)

- grds. sind Organisationensformen ohne Rechtspersönlichkeit nicht geschützt (vgl. 2 I DSG LU "Personengesellschaften des Handelsrechts")