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Rechtliche Führung- Unternehmensführung

Dipl. Immobilientreuhänder

Dipl. Immobilientreuhänder


Kartei Details

Karten 184
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 22.04.2019 / 10.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Im Rahmen des allfälligen Ausbaus des Personals und Durchführung von Bewerbungsgesprächen für das neue Segment Planung & Realisation und Finanzierung haben die drei Eigentümer und Geschäftsführer ganz grundsätzlich nochmals über die Zusammensetzung des Personals diskutiert. 

Dabei stellten sie fest, dass der seit 5 Monaten bei der Immotreu AG angestellte Immobilienhändler Y nicht die gewünschten Leistungen und insbesondere Umsaätz erbringt und ständig unentschuldigt zu spät zur Arbeit erscheint. Ausserdem surft er ständig auf Soical Media Websites wie Facebook etc.

Nennen Sie Stichwortartig zwei geeignete Optionen die der Arbeitgeberin Immotreu AG zur Verfügung stehen um das beschriebene Problem mit Immotreuhändler Y zu lösen.

Sie können den Arbeitnehmer für ein Gespräch vorladen und ihn verwarnen / abmahnen und ihn auffordern, seine Arbeit einwandfrei zu erbringen. Auch betreffend nicht einhalten der Arbeitszeit kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Sie können den Arbeitsvertrag mit der ordentlichen Kündigungsfrist künden. Eine vorgängige Abmahnung ist nach Obligationenrecht nicht nötig.
Sie könnten ein Benutzungsreglement für die Benutzung von Internet am Arbeitsplatz erlassen. Sie können den Zugang zu Facebook & co. durch die IT sperren lassen, da kein Anspruch auf die Benutzung solcher Websites der Arbeitnehmer besteht.

Die drei Eigentümer führen sodan mit dem Immobilientreuhändler Y ein erstes Gespräch über seine Leistungen. Prompt meldet sich Y am  darauf für unbestimmte Zeit krank. Ein Arztzeugnis liegt dabei vor. Muss die Arbeitgeberin den Lohn von Y weiterhin bezahlen? und wenn ja, wie lange. 

Art. 324a OR

der Arbeitgeber hat bei Krankheit für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu errichten, samit einer angemessenen Vergütung der ausfallenden Naturallohn, sofern das Arbeitverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat.

Eine Sachbearbeiterin, welche erst seit acht Monaten bei der Immotreu AG arbeitet, war innerhalb des letzten Jahres mehr als die Hälfte der Zeit krank und war mit den Kunden am Telefon unhöflich. Nun ist sie wieder seit einer Woche krank und die drei Eigentümer der Immotreuhand AG möchten ihr so rasch wie möglich kündigen.

Beschreiben Sie in ein, wei Sätzen was die Arbeitgeberin dabei zu beachten hat.

Während der Krankheit ist die Arbeitnehmerin geschützt, eine Kündigung wäre nicht gültig sondern nichtig.
(Sie müsste sogar nochmals wiederholt werden, falls sie zu früh ausgesprochen wird. Vorliegend gilt eine Sperrfrist von 30 Tagen, d.h. eine gültige Kündigung kann erst am 31. Tag nach Beginn der Kündigung ausgesprochen werden.)

Könnte der Sachbearbeiterin gekündigt werden, wenn sie schwanger wäre? falls eine direkte Kündigung nicht möglich ist, ab wann könnte frühestens die Kündigung ausgesprochen werden? 

Man könnte ihr während der ganzen Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen, es besteht eine sogenannte Sperrfrist.

Art. 336d OR