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Direkte Steuern - Basic

Steuern

Steuern


Kartei Details

Karten 22
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 09.12.2018 / 13.05.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Steuersubstition 

wenn Pflichtn/Rechte durch dritte wahrgenommen werdne. 

 

Bsp. Steuern der Kinder => Durch die Eltern oder Quellensteuer 

Def.

Steursukzession

DBG

eine Person als Rechtsnachfolgerin in ein bestehendes Steuerrechtsverhältnis ein.

Bsp. Todaesfall/Umstrukturierung 

 

DBG 12

Def.

Steuerregress

gesetzlich vorgeschreibene Überwälzung der Steuerlast eine andere Person. 

 

Bsp. Verechnungssteuer, zwingend vorgeschrieben oder auch die MWST.

Persönliche Zugehörigkeit 


2 DBG's
 

  • Wohnsitz o. Aufenthalt in der CH => DBG 3 Abs.1-3 
  • Unbeshränkt Steuerpflichtig => DBG 6 Abs.1

 

Unbeschränkt: Alles Steuerbar, ausser Liegendschaften, Geschäftsbetriebe, Betriebstätte im Ausland

Def. Beschränkte Steuerpflicht

 

DBG

Kein Wohnsitz in der CH, aber steuerpflich für in der CH befindliche 

  1. Liegendschaften
  2. Geschäftsbetriebe
  3. Betriebsstätte

Beschränkt Steuerpflichtig: DBG 6 Abs.2 
DBG 5 und DBG 6 wirtschaftlich zugehörig

Beginn und Ende Steuerpflicht

DBG 

DBG: 8 

Beginn:

  • Geburt
  • Zuzug a. Ausland
  • Steuerrechtliche Wohnsitz/Aufenthalt in der CH 
  • Erwerb o. Handel m. in der CH gelegenen Liegenschaften
  • Begründung: Geschäftsbetriebe, Betriebsstätte in der CH

 

Beendigung:

  • Tod
  • Wegzug ins Ausland
  • Verkauf/Beendigung Handel m. Liegenschaften
  • Verkauf o. Liquidation: Geschäftsbetrieb o. Betriebsstätte
  •  

Einkünfte aus Beteiligungsrechten 
 

  • Privatvermögen
  • Geschäftsvermögen

Voraussetung für Teilbesteuerung

DBG

 

Privatvermögen: mind. 10% am Grund/Stammkapital => Besteuerung 60%                 DBG 20 Abs 1bis

Geschäftsvermögen:  mind. 10% am Grund/Stammkapital => Besteuerung 50%         DBG 18b Abs. 1

Versteuerung Kapitalgewinne  (Gewinnbringender Verkauf von Beteiligungsrechten)

 

  • Privatvermögen
  • Geschäftsvermögen

 

 

  • Privatvermögen
    Steuerfrei nach DBG 16 Abs. 3 
     
  • Geschäftsvermögen
    Besteuerung zu 50% nur wenn 10% an Stamm/Grundkapital UND einer Haltedauer von 1 Jahr