Premium Partner

Gewinn- und Kapitalsteuer I

Gewinn- und Kapitalsteuer I

Gewinn- und Kapitalsteuer I


Kartei Details

Karten 34
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.11.2018 / 13.08.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20181104_gewinn_und_kapitalsteuer_i
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20181104_gewinn_und_kapitalsteuer_i/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

was ist unter der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu verstehen?

Der Gewinn (und das Kapital) einer Juristischen Person wird ökonomisch zweimal steuerlich erfasst: 
 

  • Der Gewinn der Juristischen Person unterliegt der Gewinnsteuer. Zusätzlich wird auf dem Eigenkapital die Kapitalsteuer erhoben. 
  • Eine Dividendenausschüttung der Juristischen Person unterliegt ferner der Einkommenssteuer beim Aktionär. Zusätzlich unterliegen die Beteiligungsrechte (z.B. Aktien) beim Aktionär der Vermögenssteue

Ist Doppelbesteuerung und Doppelbelastung das gleiche?

Nein

Was ist der Unterschied bei der Doppelbelastung und bei der Doppelbesteuerung?

Die Doppelbesteuerung ist gem. BV 127 III verboten; sie liget vor, bei:

  • Gleichem Steuersubjekt
  • Gleichem Steuerobjekt
  • Gleicher Steuerperiode
  • Zwei oder mehrere Kantone
  • Glechartigen Steuern

Wirtschaftliche Doppelbelastung betrifft unterschiedliche Stuersubjekte (JP <> Aktionär) und ist somit keine Doppelbesteuerung (Diese ist ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollt)

Was ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaft in Bezug auf die wirtschaftliche Doppelbelastung zusätzlich zu beachten?

Bei Einzelungernehemen und Personengesellschaften kommt es zu keiner wirtschaftlichen Doppelbelastung da diese Unternehmen keine eigene Steuersubjekte sind (Die Beteiligten sinf für ihre Gewinn- und Kapitalanteile selbst steuerpflichtig)

Wie werden die Dividendenausschüttungen auf Bundesebene versteuert?

  • 2018: Dividende ist nur zu 60% (PV) und zu 50% (GV) steuerbar bei einer Mindestbeteiligung von 10%
  • 2019: Dividende ist nur zu 60% (PV) und zu 50% (GV) steuerbar bei einer Mindestbeteiligung von 10%
  • 2020: Dividende ist nur zu 70% (PV) und zu 70% (GV) steuerbar bei einer Mindestbeteiligung von 10%

Was ist unter dem Drittvergleich (arm‘s length principle) zu verstehen?

Die Rechtsbeziehungen zwischen der JP und den Bteiligten müssen zu den gleichen Bedingungen ausgestaltet werden, wie sie auch gegenüber unabhängigen Dritten abgeschlossen werden (z.B. Marktpreise). 
Abweichungen vom Drittvergleich können zu erheblichen Steuerfolgen führen. Im Extremfall sind sogar strafrechtliche Konsequenzen, mitunter auch z.B. für Revisionsstelle, möglich. 

Beipiele für verdeckte Gewinnausschüttung und Gewinnvorwegnahme 

 

Verdeckte Gewinnausschüttung

  • AG zahlt private Lebenshaltungskosten des Aktionärs 
  • AG zahlt mitarbeitendem Aktionär übersetzten Lohn 
  • AG zahlt mitarbeitendem Aktionär übersetzte Spesen
  • Etc. 

Verdeckte Gewinnvorwegnahme 

  • AG verzichtet z.G. Aktionär auf einen ihr zustehenden Ertrag
  • AG gewährt Aktionär unverzinsliches bzw. ungenügend verzinstes bzw. ungenügend besichertes Darlehen
  • Etc

=> AG weicht z.G. Aktionär vom Drittvergleich ab 

Beipiele für verdeckte Kapitaleinlage

Bsp. Verdeckte Kapitaleinlage

  • Aktionär bringt Vermögenswert unentgeltlich bzw. unterpreislich in AG ein
  • Aktionär erbringt gegenüber AG Leistungen unentgeltlich oder unterpreislich (verdeckte Nutzungseinlage) 
  • Aktionär gewährt AG Darlehen unentgeltlich oder unterpreislich
  • Etc.