DR
DR 2018
DR 2018
Kartei Details
Karten | 252 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Theologie |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 28.08.2018 / 04.09.2018 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180828_dr
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Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle. Abweichend davon bedarf es nach § 2 BDG keiner Ernennung, wenn folgende Voraussetzungen kummulativ vorliegen:
Der Monatsbezug gem. § 3 GehG 1956 besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen. Beurteilen Sie dazu folgende Feststellungen:
Die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem § 4 BDG für die Beamten sind
Die allgemeinen Ernennungserfordernisse nach § 4 BDG sind
Die Angelobung des Beamten nach Beginn des öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses erfolgt gem. § 7 BDG
Im Personalverzeichnis sind nachstehende Personaldaten anzuführen
§ 10 BDG Provisorisches Dienstverhältnis - das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden
Die Kündigungsfrist beträgt beim provisorischen Dienstverhältnis