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Rechtsgrundlagen

Thema 3 Rechte der Versicherten und Destinatäre 1-8 Thema 4 Spezialgebiete und Rechtsfragen 1-10 Thema 6 Rechtspflege 1-10 Thema 7 Steuern 1-6 Thema 8 WEF 1-7

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Kartei Details

Karten 41
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 22.01.2018 / 26.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wann haben die Destinatäre klagbare Rechtsansprüche?

Wenn die Destinatäre Beiträge an die Vorsorgestiftung entrichtet haben oder wenn ihnen nach den Stiftungsbestimmungen ein Rechtsanspruch auf Leistungen zusteht. (Art. 89a Abs. 5 ZGB)

Hat der Arbeitgeber in jedem Fall eine Abgangsentschädigung gemäss Art. 339b + c OR zu bezahlen, wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin austritt, der/die mindestens 50 Jahre alt ist und 20 oder mehr Dienstjahre aufweist?

Nein. Gemäss Art. 339d OR können Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung angerechnet werden, soweit diese Leistungen vom Arbeitgeber oder aufgrund seiner Zuwendungen von der Personalvorsorgeeinrichtung als überobligatorische Vorsorge finanziert worden sind.

Welches sind die Parteien des Arbeitsvertrags und des Vorsorgevertrags?

Die Parteien des Arbeitsvertrages sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, diejenigen des Vorsorgevertrages der Arbeitnehmer und die Personalvorsorgeeinrichtung.

Sind bei der Regelung der Hinterlassenenleistungen erbrechtliche Vorschriften, insbesondere solche des Pflichtteilsrechts, zu beachten?

Nein. Die Ansprüche von Hinterlassenen gegen die Vorsorgeeinrichtung eines verstorbenen Versicherten sind eigene und direkte vorsorgerechtliche Ansprüche der Begünstigten. Die Ansprüche bestehen völlig unabhängig vom Erbrecht und haben mit diesem nichts zu tun.