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Rechtsgrundlagen

Thema 3 Rechte der Versicherten und Destinatäre 1-8 Thema 4 Spezialgebiete und Rechtsfragen 1-10 Thema 6 Rechtspflege 1-10 Thema 7 Steuern 1-6 Thema 8 WEF 1-7

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Cartes-fiches 41
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 22.01.2018 / 26.02.2024
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Wann haben die Destinatäre klagbare Rechtsansprüche?

Wenn die Destinatäre Beiträge an die Vorsorgestiftung entrichtet haben oder wenn ihnen nach den Stiftungsbestimmungen ein Rechtsanspruch auf Leistungen zusteht. (Art. 89a Abs. 5 ZGB)

Hat der Arbeitgeber in jedem Fall eine Abgangsentschädigung gemäss Art. 339b + c OR zu bezahlen, wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin austritt, der/die mindestens 50 Jahre alt ist und 20 oder mehr Dienstjahre aufweist?

Nein. Gemäss Art. 339d OR können Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung angerechnet werden, soweit diese Leistungen vom Arbeitgeber oder aufgrund seiner Zuwendungen von der Personalvorsorgeeinrichtung als überobligatorische Vorsorge finanziert worden sind.

Welches sind die Parteien des Arbeitsvertrags und des Vorsorgevertrags?

Die Parteien des Arbeitsvertrages sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, diejenigen des Vorsorgevertrages der Arbeitnehmer und die Personalvorsorgeeinrichtung.

Sind bei der Regelung der Hinterlassenenleistungen erbrechtliche Vorschriften, insbesondere solche des Pflichtteilsrechts, zu beachten?

Nein. Die Ansprüche von Hinterlassenen gegen die Vorsorgeeinrichtung eines verstorbenen Versicherten sind eigene und direkte vorsorgerechtliche Ansprüche der Begünstigten. Die Ansprüche bestehen völlig unabhängig vom Erbrecht und haben mit diesem nichts zu tun.

Darf ein versicherter Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber ein Darlehen zur Überwindung eines akuten finanziellen Engpasses erhält, diesem zur Sicherung des Darlehens seine Ansprüche auf die reglementarischen Altersleistungen verpfänden?

Dies ist nicht zulässig. Gemäss Art. 331b OR dürfen Forderungen auf künftige Vorsorgeleistungen vor der Fälligkeit gültig weder abgtreten noch verpfändet werden. Eine Ausnahme davon besteht aufgrund der Gesetzgebung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge zugunsten von selbstgenutztem Wohneigentum.

Ist es den VE gestattet, für die Risiken Tod und Invalidität einen zeitlichen unbefristeten Gesundheitsvorbehalt anzubringen?

Dies ist nicht zulässig. Art. 331c OR beschränkt die zulässige Höchstdauer eines Gesundeitsvorbehaltes auf fünf Jahre. Dies bezieht sich wohlverstanden nur auf das Überobligatorium.

Kann ein Arbeitnehmer im Reglement bestimmen, dass er die im Reglement festgesetzten Arbeitgeberbeiträge erst beim Ausscheiden eines Versicherten aus der Vorsorgeeinrichtung bzw. spätestens bei Eintritt eines Vorsorgefalls bezahlt?

Dies ist nicht zulässig. Gemäss Art. 331 Abs. 3 OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur gleichen Zeit mindestens gleich hohe Beiträge wie die gesamten Beiträge aller Arbeitnehmer zu entrichten. Dies gilt für den obligatorischen und ausserobligatorischen Vorsorgebereich.

Der Arbeitgeber muss den vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogenen Beitragsanteil zusammen mit seinem Beitragsanteil spätestens am Ende des ersten Monats nach dem Kalender- oder Versicherungsjahr, für das die Beiträge geschuldet sind, an die Vorsorgeeinrichtung überweisen.

Haben Arbeitnehmer gesetzliche Mitverwaltungsrechte bei nichtregistrierten Personalvorsorgestiftungen?

Gesetzliche Mitverwaltungsrechte bestehen dann, wenn die Arbeitnehmer Beiträge an die Personalvorsorgestiftung zu leisten haben. In diesem Fall sind sie berechtigt, an der Verwaltung wenigstens nach Massgabe dieser Beiträge beteiligt zu sein. Art. 89a Abs. 3 ZGB.