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Strafrecht AT VL6

Strafen und Massnahmen, Strafzumessung

Strafen und Massnahmen, Strafzumessung


Kartei Details

Karten 17
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.06.2017 / 19.07.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Nenne zwei Pioniere bei der Abschaffung der Todesstrafe

Joseph II. und Leopold II.

Wo waren die Ürsprünge der Freiheitsstrafe?

Mitte 16. Jahrhunder England und Niederlande

Typische Erfindung des Protestanismus

Vorherr nur U-Haft

Kopiert zuerst in Zürich u. Bern (1620=

->starker Rückgang der Hinrichtungen in ZH und BE

Wann war die Blüte der Freiheitsstrafe?

Wer führte erste Kritik gegen die Gefängnisstrafe?

Welche Kritik galt damals?

Um 1850

Durch starke Zunahme der Kriminalität -> keine Stadtmauern

Innovationsschub: bspw: Paoptikum

Kritik ab 1850: Arnaud Bonnevilll de Marsangy, Frank von Liszt

Kritik: 

  • Rückfall überschätzt
  • zu kurz um zu behandeln , lang genung zum anstecken

Freiheitsstrafe im StGB (Minimaldauer, Maximaldauer)?

Art. 40.41 StGB

  • Maximaldauer: 20 Jahre oder lebenslänglich
  • Minimaldauer: 6 Monate (Ausnaheme möglich)-> ab 2018 minimal 3 Tage
  • Bedingter Strafvollzug möglich bis 2 Jahre
  • Teilbedingt bis 3 Jahre

Gemeinnützige Arbeit ?

Art. 37 ff. Gratisarbeit zu Gunsten des öffentlichen Interesse

  • Maximum 180 Tage
  • freiwillig
  • Bedingt/teilbedingt möglich
  • Subsidiär zu FS und GS -> ab 2018 Vollzugsform der FS bis 6 Monate

 

Electronic Monitoring

EM Rückfall tiefer da soziale Integration besser ist

ab 2018 definitiv Vollzugsform bis 6 Monate

BR kann Vollzugsformen versuchsweise gestatten

Geldstrafe

Art. 34 ff. StGB

  • Sanktion bei Verbrechen und Vergehen (Übertretung Busse)
  • Bemessung nach Tagessätze Max 360  Tagessätze, max 3000 CHF
  • ab 2018 minimal 30 CHG

Busse?

Strafart bei Übertretung

Mit Zustimmung des Verurteilten ist auch GA möglich (Art. 107 StGB)

Kein bedingter Volllzug

Nicht-Bezahlung Umwandlung in FS