Recht für technische Kaufleute - Kapitel 7
HFWI8632
HFWI8632
15
5.0 (2)
Kartei Details
Karten | 15 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 07.03.2017 / 02.02.2018 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170307_recht_fuer_technische_kaufleute_kapitel_7
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20170307_recht_fuer_technische_kaufleute_kapitel_7/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Was ist eine verbindliche Offerte?
- Wenn ein Verhandlungspartner dem anderen eine konkrete Offerte (Angebot) macht.
- das kann eine ausdrückliche oder eine stillschweigende Offerte sein
- Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
- Ja (Annahme)
- Nein (Ablehnung)
- Ja, aber (hier spricht man eine Gegenofferte aus)
- Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
Wie lange ist die Bindungsdauer (Gültikeitsdauer) an eine Offerte?
- Entweder ist die Offerte bereits zeitlich befristet, dann gilt die Bindungsdauer (OR 3 I)
- Ohne zeitliche Befristung sieht es folgendermassen aus:
- Bei Anwesenden in der dirketen Kommunikation (Telefon, persönliches Treffen) muss die Antwort sofort erfolgen (OR 4)
- Bei nicht Anwesenden in der indirekten Kommunikation ( OR 5 l)
- Briefwechsel ca. 5 Tagen
- Fax oder E-Mail ca. 1 Tag
Wie lautet der minimale Inhalt einer Offerte?
Die Hauptpunkte eines Vertrages sind (Was und wie viel):
- Kaufvertrag: Kaufgegestand und Kaufpreis
- Mietvertrag: Mietobjekt und Mietpreis
- Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Lohn
Diese jeweils 2 Punkte müssen laut OR klar geregelt sein, damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, alle weiteren Punkte wie Lieferfrist, Garantie, Zahlungsmodalitäten usw. sind Nebenpunkte, die man regeln kann aber nicht muss - OR hält Bestimmungen bereit