NIN Kap 2
Nationale Begriffsbestimmungen 2.2
Nationale Begriffsbestimmungen 2.2
Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 06.01.2017 / 18.04.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20170106_nin_kap_2
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Provisorische Anlage
Anlage die nach kurzer Zeit durch eine definitive ersetzt wird oder endgütlig abgebrochen wird.
z.B Bauprov oder Versuchseinrichtungen
Temporäre Anlage
Anlage die immer wieder abgebrochen und neu aufgestellt wird
z.B Jahrmarktbude, Zirkuszeltem Karussell
Anschlussüberstromunterbrecher
Überstromunterbrecher zwischen Netz und Niederspannungs-Installation
HAK
Bauten mit grosser Personenbelegung
Räume mehr als 300 Personen;
Mehrzweck-Sport und Ausstellungshallen, Theater, Kino, Restaurant
sowie Verkaufsräume über 1200qm
Bezügerleitung
Diese speist einen Zählerkreis und ist die Ltg zum Bezüger
Bezügerüberstromunterbrecher
Überstromunterbrecher welcher in Bezügerleitung eingebaut ist.
Brennverhalten gemäss VKF
Brennbarkeitsgrad 1-6
1&2 leicht entzündbar oder rasch abbrennbar
3 leichtbrennbar
4 mittelbrennbar
Normal entzündbar und während längerer Zeit selbständig weiter brennen ohne Wärmezufuhr
5 schwerbrennbar
Nach verschwinden der Wärmequelle müssen die Flammen nach kurzer Zeit erlöschen
5 (200°C)
Auch bei Umgebungstemp von 200 Grad noch diese Eigenschaft.
6q quasi nicht brennbar
6 nicht brennbar
Baustoffe ohne Brennbaren Anteil