G2B - Gesellschaftsrecht
GesRecht
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G. W.
G. W.
Diese Lernkarten behandeln das Gesellschaftsrecht auf Berufslehre-Niveau und konzentrieren sich auf die Haftung, Vertretung und Geschäftsführung in verschiedenen Gesellschaftsformen wie OHG, KG und GbR. Sie beleuchten Themen wie Eintritt, Ausscheiden und Tod von Gesellschaftern, sowie die Buchführung und Bilanzierung. Ideal für angehende Kaufleute und Juristen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekten von Personengesellschaften vertraut machen möchten.
Karten
49
Lernende
4
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
15.07.2015 / 25.06.2022
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Lernkarten
Merkmale Vertretung KG?
- Komplementär zu Vertretung berechtigt
- Einzelvertretungsmacht
- Organschaftliche Vertretung
- Kommanditist nicht zur organschaftliche. Vertretung berechtigt
- Vertretung aber durch andere Pers. (also auch Komm.) als Prokura §48 oder Handlungsvollmacht §54
Merkmale Haftung in der KG?
- KG
- Teilrechtsfähig §124(1) §161(2)
- Haftung mit Gesellschaftsvermögen
- Komplementäre
- Komplementäre Gesamtschuldnerisch §128 §161(2)
- Kommanditisten
- beschränkt nach Eintragung §171
- unbeschränkt vor Eintragung §176
Wie gestaltet sich die Haftung für Steuerrückstände vor Eintragung KG ins HR?
- Komplementär voll mit Haftungsbescheid
- Kommanditist:
- Geschäftsaufnahme zugestimmt, Beschränkung unbekannt --> VOLL
- Geschäftsaufnahme zugestimmt, Beschränkung bekannt --> beschränkt
- Geschäftsaufnahme nicht zugestimmt --> begrenzt.
Was sind die Rechtsfolgen beim Eintretenden Geser in eine bestehende KG?
- Komplementär
- Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten nach Eintritt §§161(2), 128
- und Altschulden §§161(2), 130,161
- Kommanditist
- beschränkte Haftung nach Eintragung HR §§173(1),171(1)
wenn Einlage noch nicht geleistet oder zurückgezahlt - keine Haftung wenn Einlage geleistet
- unbeschränkte Haftung vor Eintragung HR §176
- beschränkte Haftung nach Eintragung HR §§173(1),171(1)
Merkmale Gesellschafterwechsel durch entgeltliche Abtretung des Kommanditanteils?
- Neu eintretender Geser tritt durch Abtretung an Stelle des AltGeser
- Ausgeschiedener Geser (Einlage geleistet) haftet nicht §172(4) §171(1)1HS da keine Zahlung erhalten
- Neuer Geser tritt an Stelle des AltGeser und haftet nicht persönlich, da Einlage des AltGeser zugerechnet wird.
Merkmale bei Tod eines Komplementärs?
- Mehrere Komplementäre
- Wie bei OHG
- ein letzter Komplementär
- Erbe oder ein Kommanditist müssen in Stellung des Komplementärs eintreten
- ohne Komplementär ist KG zu liquidieren.
Merkmale bei Tod eines Kommanditisten?
KG wird mit Erben fortgesetzt 177
Wie stellt sich das 2-Gliedrige KapKonto im Hinblick auf
- statisch / variabel
- Buchung von..
- gesellschafterrechte Beteiligungsverhältnis
- Eigenkapital / Fremdkapital
Kap I
- statisch
- Buchung
- Gründungseinlagen
- Betverhältnis ja
- EigenKap
Kap II
- Variabel
- Buchung von
- Gewinn
- Verlust
- Einlage
- Entnahme
- BetVerhältnis nein
- EK
Wie stellt sich das 3-Gliedrige KapKonto im Hinblick auf
- statisch / variabel
- Buchung von..
- gesellschafterrechte Beteiligungsverhältnis
- Eigenkapital / Fremdkapital
Kap I
- statisch
- Buchung von
- Gründungseinlagen
- Beteiligungsverhältnis ja
- EK
Kap II
- variabel
- Buchung von:
- erst Ausgleich Verluste Kap III
- dann Gewinne
- Beteiligungsverhältnis nein
- FK
Kap III
- variabel
- Buchung nur Verluste
- Beteiligungsverhältnis nein
- EK