Personalwirtschaft

H Personalfreistellung

H Personalfreistellung


S. W.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und praktischen Aspekte der Personalwirtschaft, insbesondere im Kontext von Kündigungen und deren Gestaltungsmöglichkeiten. Sie behandeln Themen wie die Voraussetzungen und Erfordernisse für verschiedene Arten von Kündigungen, die Beteiligung des Betriebsrats, sowie Maßnahmen wie Outplacement und Aufhebungsverträge. Besonders nützlich sind sie für Personalverantwortliche, Juristen und Unternehmensberater, die sich mit den komplexen Regelungen und Prozessen im Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen.
Karten
96
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.10.2014 / 21.11.2018

Lernkarten

42. Welche Möglichkeit gibt es für den AN auf eine Änderungskündigung zu reagiern?

  • vorbehaltlose Annahme
  • Nichtannahme - wandlung in Beendigungskündigung (drei Wochenfrist - Sozialwidrigkeit)
  • Annahme unter Vorbehalt (ebenfalls drei Wochenfrist)

43. Arbeits- und Beschäftigungspflicht während eines Änderungsschutzprozesses?

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44. Inwieweit muss der Betriebsrat bei einer Änderugskündigung beteiligt werden?

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45.Was kann unter einer ordentlichen Kündigung verstanden werden?

Beendigung nach einer Kündigungsfrist.

46. Was ist die Kündigungsfrist und wie ist sie gesetzlich für AG bzw AN geregelt?

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47. Was ist bei der Berechnung der Dauer des Beschäftigugsverhältnisses zu beachten?

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48. Wie ist die Kündigungsfrist während der Probezeit bei Aushilfsarbeitsverhältnissen geregelt?

 

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49. Welche Kündigungsfrist gibt es auf mehr als 5 Jahre oder Lebenszeit abgeschlossene Arbeitsverhältnisse?

 

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50. Inwieweit gelten tarifvertragliche Kündigungsfristen für nicht tarifgebundenen AG und AN?

Nur wenn arbeitsvertraglich festgelegt.
 

51. Inwieweit dürfen Kündigungsfristen tarif- oder arbeitsvertraglich verkürzt oder verlängert werden?

Sofern sie keine gesetzliche Regelung verschlechtern.

 

52. Unter welchen Voraussetzungen unterliegen AN dem allgemeinen Kündigungsschutz?

  • Bestand ohne Unterbrechung mehr als 6 Monate
  • regelmäßig mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte bis 2003 / ab 2004 10 Vollzeitbeschäftigte

53. Wann ist eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 KSchG rechtlich wirksam?

Nur bei sozialer Rechtfertigung.

54. Welche positiven Gründe für eine Kündigung müssen bzw welche negativen Gründe dürfen nicht vorliegen?

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55. Wie wird festgestellt, ob eine Auswahl sozialwidrig ist?

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56. Wie kann die Weiterbeschäftigung des zur Kündigung anstehenden AN erfolgen?

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57. Welche Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz?

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58.Wie ist der Betriebsrat bei einer ordentlichen Kündigung zu beteiligen?

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59. Welche Möglichkeiten hat der BR bei einer ordentlichen Kündigung Stellung zu beziehen?

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60. Wann darf der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aussprechen?

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61. Was ist eine Personenbezogene Kündigung und worin kann ihre Begründung liegen?

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62. Unter welchen Voraussetzungen darf personenbezogen gekündigt werden?

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63. Worin liegen die Erfordernisse zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten?

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64. Beschreiben Sie, wie die manglnde eignung des Arbeitnehmers als personenbedingter Kündigungsgrund aussehen kann!

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65. Gründe für verhaltensbedingte Kündigung?

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66. Erfordernis der Abmahnung für eine verhaltensbedingte Kündigung?

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67. Erfolgreich abmahnen?

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68. Was sind betriebsbedingte Kündigungen?

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69. Wann ist die betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt?

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70. Welche Gründe kann es für eine betriebsbedingte Kündigung geben?

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71. Welche Erfordernisse gibt es an eine erfolgreiche betriebsbedingte Kündigung?

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72. Worum handelt es sich bei einer Massenentlassung?

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73. Notwendige Schritte der Massenentlassung!

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74. Wann werden anzeigepflichtige Massenentlassungen idR wirksam?

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75. Inwieweit kann die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verändern?

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76. Was gilt als Betriebsänderung und inwieweit ist der Betriebsrat daran zu beteiligen?

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77. Wozu dient der Interessenausgleich?

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78. Wann muss ein Nachteilausgleich geschlossen werden?

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79. Welcher Zweck wird mit dem Sozialplan verfolgt?

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80. Inwieweit ist der Betriebsrat beim Sozialplan zu beteiligen?

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81. Was kann unter der außerordentlichen Kündigung verstanden werden und welche Voraussetzungen ist sie zulässig?

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