FER Rahmenkonzept
FER Rahmenkonzept
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Lernkarten
Welche Möglichkeiten der Anwendung der FER gibt es?
- Einhaltung der Kern-FER
- Einhaltung des gesamten Swiss GAAP FER-Regelwerks
Es ist dabei offenzulegen, ob die Kern-FER eingehalten werden oder das gesamte Swiss GAAP FER Regelwerk
Zielsetzung der Jahresrechnung
Ziel ist das zur Verfügung stellen von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Organisation in strukturierter Form.
Was ist die Grundlage einer Jahresrechnung nach FER?
Grundlage bildet ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True & Fair View)
True & Fair View (Definition)
ist ein Grundsatz, der verlangt, dass alle Informationen
– die wirtschaftlichen Tatsachen wiedergeben
– zuverlässig sowie
– auf die Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind.
Vorgehen erstmalige Anwendung FER
Die Vorjahresbilanz ist in Über- einstimmung mit dem neu vorgesehenen Regelwerk offenzulegen.
Auf welchen Annahmen/Grundlagen basiert die Jahresrechnung nach FER?
- Fortführung
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise
- Zeitliche Abgrenzung
- Sachliche Abgrenzung
- Vorsichtsprinzip
- Bruttoprinzip
Grundlage JR: Fortführung
Die Jahresrechnung beruht auf der Annahme, dass die Weiterführung einer Organisation für die voraussehbare Zukunft, mindestens aber 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, möglich ist.
Bewertungsbasis: Fortführungswerte/ ohne Annahme der Fortführungsfähigkeit zu Liquidationswerten
Grundlage JR: Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Für FER gilt, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen
Gegebenheiten der rechtlichen Form vorgehen.
Grundlage JR: Zeitliche Abgrenzung
Die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen werden erfasst, wenn sie auftreten und nicht, wenn flüssige Mittel oder ein Zahlungsmittel- äquivalent eingehen oder bezahlt werden.
Grundlage JR: Sachliche Abgrenzung
- Aufwendungen, die dazu dienen, bestimmte Erträge zu erzielen, sind entsprechend dem Ertragsanfall zu berücksichtigen.
- Ein Ertrag ist zu erfassen, wenn eine Dienstleistung erbracht ist oder ein materieller oder immaterieller Vermögenswert geliefert wurde und Nutzen und Risiken sowie die Verfügungsmacht auf den Käufer übergegangen sind
Grundlage JR: Vorsichtsprinzip
Das Vorsichtsprinzip hat in erster Linie bei der Bewertung Bedeutung. Die Bildung von stillen Reserven ist jedoch nicht gestattet.
Grundlage JR: Bruttoprinzip
Das Bruttoprinzip ist eingehalten, wenn Aktiven und Passiven, Ertrag und Aufwand je separat gezeigt werden. Verrechnungen dürfen nur in sachlich begründeten Fällen erfolgen.
Bruttoprinzip: Wann sind Verrechnungen erlaubt?
Verrechnungen dürfen nur in sachlich begründeten Fällen erfolgen:
– eine Fachempfehlung es erfordert oder erlaubt sowie wenn
– dadurch der wirtschaftliche Gehalt eines Geschäftsvorfalls oder eines Ereignisses widergespiegelt wird.
Aktiven (Definition)
Aktiven entstehen aus vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen. Es sind materielle oder immaterielle Vermögenswerte in der Verfügungsmacht der Organi- sation, welche voraussichtlich der Organisation über die Berichtsperiode hinaus Nutzen bringen.
Voraussetzung zum Ansatz Aktivum
- Definition muss erfüllt sein
- Der Wert des Vermögenswertes muss verlässlich ermittelt werden können
--> Falls der Wert des Vermögenswertes nicht verlässlich ermittelt werden kann, handelt es sich um eine Eventualforderung.
Eventualforderung
Die Definition eines Aktivums ist erfüllt, jedoch ist keine hinreichend genaue Schätzung möglich.
Eventualforderungen sind im Anhang offen zu legen.
Umlaufsvermögen (Definition)
Zum Umlaufsvermögen zählen Aktiven, die
- innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, (oder innerhalb der operativen Tätigkeit verkauft, konsumiert oder realisiert werden.)
- zum Handel gehalten werden,
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Anlagevermögen (Definition)
Alle Aktiven, welche die Definition des Umlaufsvermögens nicht erfüllen.
Verbindlichkeiten (Definition)
Verbindlichkeiten entstehen aus vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen, falls ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich ist.
Der Erfüllungsbetrag muss verässlich ermittelt bzw. geschätzt werden können.
--> Ansosnten handelt es sich um eine Eventualverbindlichkeit
Eventualverbindlichkeit
Die Definition einer Verbindlichkeit ist erfüllt, jedoch kann der Erfüllungsbetrag nicht verlässlich geschätzt werden.
Eventualverbindlichkeiten sind im Anhang offen zu legen.
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten,
– die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen sind, oder
– bei denen ein Mittelabfluss innerhalb der operativen Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder
– wenn sie für Handelszwecke gehalten werden.
Erträge (Definition)
Erträge sind Nutzenzugänge der Berichtsperiode durch Zunahme von Aktiven und/ oder Abnahme von Verbindlichkeiten, die das Eigenkapital erhöhen, ohne dass die Eigentümer eine Einlage leisten.
Aufwendungen (Definition)
Aufwendungen sind Nutzenabgänge der Berichtsperiode durch Abnahme von Akti- ven und/oder durch Zunahme von Verbindlichkeiten, die das Eigenkapital vermin- dern, ohne dass die Eigentümer eine Ausschüttung erhalten.
Erfolg (Definition)
Der Erfolg (Gewinn/Verlust) resultiert aus der Differenz von Ertrag und Aufwand
Welcher Grundsatz gilt bei der Bewertung von Aktiven & Passiven?
In der Jahresrechnung gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten.
Wann kann ausnahmsweise auf die Einhaltung des Grundsatzes der Einzelwertberichtigung verzichtet werden?
Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven bzw. Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität (z.B. Forderungen mit gleicher Laufzeit und mit vergleichbarem Ausfallrisiko oder Artikelgruppen) in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden.
Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können (.) zwischen den einzelbewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.
Über- und Unterbewertungen
Zulässige Bewertungskonzepte von Aktiven
1. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten
2. Aktuelle Werte:
- Tageswert
- Netto-Marktwert
- Nutzwert
- Liquidationswert
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle bei Erwerb oder bei der Herstellung angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können. Die Vermögenswerte vermindern sich gegebenenfalls durch planmäs- sige bzw. ausserplanmässige Abschreibungen.
Tageswert (Aktivum)
Der Tageswert eines Aktivums ergibt sich durch den Preis, der am Bilanzstichtag durch den Erwerb des Aktivums im normalen Geschäftsverlauf entrichtet werden müsste.
Netto-Marktwert
Der Netto-Marktwert entspricht dem Betrag, welcher durch den Verkauf des Vermögensgegenstands zwischen Sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern vereinbart wird, abzüglich der Verfügungs- kosten (wie Transport, Verkaufskommissionen, Steuern)
Nutzwert
Der Nutzwert entspricht dem Barwert der zu erwartenden zukünftigen Geldzu- und Geldabflüsse aus der weiteren Nutzung des Aktivums einschliesslich eines allfälligen Mittelzuflusses am Ende der Nutzungsdauer.
Liquidationswert
Es ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Zeit die bestmögliche Verwertung des Gesellschaftsvermögens zu planen. Ist im Zeitpunkt, in dem die Fortführung in Frage gestellt werden muss, nicht verlässlich abzuschätzen, ob ein Gesamt- oder Teilverkauf einer Organisation möglich sein wird, ist gemäss Vor- sichtsprinzip der tiefere der beiden Werte einzusetzen.
Zulässige Bewertungskonzepte von Verbindlichkeiten
1. Historische Werte
2. Aktuelle Werte:
– Tageswert
– Barwert
Tageswert (Verbindlichkeit)
Verbindlichkeiten werden mit dem nicht-diskontierten Betrag erfasst, der nötig wäre, um die Verbindlichkeit per Bilanzstichtag zu erfüllen.
Barwert
Verbindlichkeiten werden zum Barwert des künftigen Nettomittelabflusses erfasst, der erwartungsgemäss im normalen Geschäftsverlauf für die Erfüllung der Verbindlichkeit erforderlich ist.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Definition)
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind positive oder negative Ereignisse, die sich zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum ereignen, an welchem die Jahres- rechnung für die Bilanzerstellung vom zuständigen Organ genehmigt wird.
Behandlung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
- In der Jahresrechnung sind Ereignisse zu erfassen, falls der Auslöser des Ereignisses bzw. seine Bedingungen bereits am Bilanzstichtag gegeben waren. (z.B. Konkurs über Schuldner --> Anhang)
- Ereignisse sind nicht in der Jahresrechnung zu erfassen, wenn die auslösende Ursache erst nach dem Bilanzstichtag gegeben war. (z.B. Akquisitionen, Neuer Rechtsstreit, Neue Garantieverpflichtungen)
Qualitative Anforderungen
- Wesentlichkeit
- Stetigkeit in Bewertung, Darstellung und Offenlegung
- Vergleichbarkeit
- Verlässlichkeit
- Klarheit