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J. W.
Diese Karteikarten bieten einen Überblick über die wichtigsten Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und sind für Studierende der Betriebswirtschaftslehre (BWL) auf Universitätsniveau konzipiert. Sie behandeln zentrale Themen wie Einkünfte aus nicht selbständiger und selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, sowie Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Besonders relevant sind die Regelungen zu Abgeltungsteuer, geldwerten Vorteilen und verschiedenen Steuerermäßigungen. Das Lernset eignet sich ideal für Studierende, die sich auf Prüfungen im Steuerrecht vorbereiten und die komplexen Vorschriften des EStG verstehen möchten.
Karten
94
Lernende
19
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
08.06.2015 / 02.11.2024

Lernkarten

Verlustvortrag

§ 10d (2) EStG

unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Übertragung eines Mitunternehmeranteils, eines Betriebs, Teilbetriebs oder mind. 50%-Anteil an GmbH

§ 10 (1) Nr. 1a EStG

unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Versorgungsausgleichszahlungen

§ 10 (1) Nr. 1b EStG

unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - gezahlte Kirchensteuer

§ 10 (1) Nr. 4 EStG

beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Unterhaltsleistungen

 § 10 (1) Nr. 1 EStG

beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Kinderbetreuungskosten

§ 10 (1) Nr. 5 EStG

beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben- Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

§ 10 (1) Nr. 7 EStG

beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Schulgeld

§ 10 (1) Nr. 9 EStG

beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Spenden/Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

§ 10b (1) EStG

Vorsorgeaufwendungen

§10 (1) Nr. 2 a+b EStG

sonstige Vorsorgeaufwendungen

§ 10 (1) Nr. 3 a+b EStG + § 10 (1) Nr. 3a EStG

Steuerermäßigungen - bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

§ 35 EStG

Steuerermäßigungen - geringfügige Beschäftigung, allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen

§ 35a EStG

Steuerermäßigungen - bei politischen Spenden

§ 34g EStG

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