ALS Ziel A.2.2.2 Fachausdrücke kennen
Das Kreditgeschäft von A - Z Luzerner Kantonalbank - Kreditadministration (ZPK)
Das Kreditgeschäft von A - Z Luzerner Kantonalbank - Kreditadministration (ZPK)
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Lernkarten
Laufzeit
Zeitdauer der vertraglich vereinbarten Periode, welche der Finanzierung zugrunde liegt
Maximalzinsfuss
Wird für jeden Kunden individuell und verbindlich festgelegt
Wie hoch seine monatliche/quartalische/jährliche Zinsbelastung maximal steigen kann
Miteigentum
Miteigentum liegt vor, wenn das Eigentumsrech an einem Grdst. mehreren Eigentümern nach festen Quoten zusteht (z.B. Herr Huber 1/2, Herr Meier 1/8, Herr Odermatt 3/8 Miteigentum)
Sonderform ist das Stockwerkeigentum
Namenschuldbrief (NSB)
Ein auf den Namen des Gläubigers ausgestellten Schuldbrief.
Nettoeinkommen
Erwerbseinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit abzüglich Zahlungen an die Sozialversicherungswerke (AHV, IV, EO, ALV) sowie an die berufliche Vorsorge (BVG)
Pfandstelle der Grundpfandrechte (GPR)
Jedes GPR erhält bei seiner Eintragung im grundbuch einen besonderen Rang / eine Feste Stelle
Rückkaufsrecht
Recht vom Verkäufer, ein verkauftes Grdst. zu gegebener Zeit und zu den vereinbarten Bedingungen zurückzukaufen
Schuldbrief
Grundpfand in Form eines Wertpapiers, welches durch Eintrag ins Grundbuch und Ausstellung der Urkunde entsteht
Steuerbares Einkommen
Summe aller zu versteuernden Gehälter, Bezüge und Gewinne
Steuerfuss
Steuersatz, der von Kantonen und Gemeinden individuell festgelegt werden kann
Stockwerkeigentum (STWE)
Sonderform Miteigentum
- Sonderrecht, bestimmte Teile des Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten und innen auszubauen
- über die Anteile am STWE kann der Eigentümer grundsätzlich frei verfügen
Tragbarkeit
Vergleich zwischen jährlichem Einkommen und der jährlichen Zinsbelastung (inkl. Amortisation und Nebenkosten)
Kosten sollten nicht höher als 1/3 des Nettoeinkommens sein
Überjährige Geschäfte
vertraglich vereinbarte Zinsbindungsfrist der Hypothekarfinanzierung ist länger als 12 Monate
Verkehrswert (VW)
Wert eines Wirtschaftsguts, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf voraussichtlich zu erzielen wäre.
Bei Immobilien:
Basis des Sachwertes (Substanzwert), Bodenwert, Bauwert und Ertragswert
Vorkaufsrecht
der Berechtigte erhält ein Vorrecht auf den Kauf eines Grdsts., wenn es an einen Dritten verkauft wird
Vorvertrag
Vertrag, in dem abgemacht wird, dass später ein eigentlicher Kaufvertrag unterzeichnet wird
öffentliche Beurkundung
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
Bund gewährt unter Voraussetzungen Bürgschaften oder Vorschusse um Eigentümerlasten namentlich in den ersten Jahren zu erleichtern
Zinsabsicherung (CAP
- Zinsderivat
- Absicherung des Zinssatzes
- Over the Counter-Geschäfte (OTC)
- Kosten in Form einer Prämie bei Auszahlung der Hypothek fällig
Zinskostendach
standartmässig integrierte Absicherung vor zu hoch steigendem Zinssatz
Kosten fixer bestandteil des Zinssatzes
Zonenplan
Gemeindegebiet wird in Nutzungszonen aufgeteilt:
Wohnzohne, Kernzone, Gewerbezone, Industriezone, Zone für öffentliche Bauten, Landwirtschaftszone und Schutzzone
2. Säule fürs Eigenheim
seit 1. Januar 1995 kann Kapital der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum hinzugezogen werden
kann verpfändet oder als Barmittel eingesetzt werden
I. Hypothek
Belehnung des Verkehrswertes (VW) unter 66%
II. Hypothek
Belehnung des Verkehrswertes (VW) über 66%
höherer Zinssatz als I. Hypothek
allgemeine Amortisationspflicht
2. Säule
Vorsorge fürs Alter durch Pensionskassen- (PK) Ersparnisse
3. Säule
Gebundene (Säule 3a) und freie (Säule 3b) Vorsorge fürs Alter