ABU Recht

Allgemeinbildung

Allgemeinbildung


M. K.
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen des schweizerischen Rechts für Berufslernende, insbesondere zu Rechtsquellen, Parteien und Rechtsregeln. Behandelt werden das ZGB mit Personen-, Familien- und Obligationenrecht sowie das OR mit Vertrags- und Haftungsfragen, inklusive Rechtsgrundsätze wie Treu und Glauben oder Beweislast. Praktische Anwendung findet der Stoff bei der Lösung von Rechtsfällen und der Unterscheidung zwischen zwingendem und dispositivem Recht.
Karten
44
Lernende
97
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
23.09.2015 / 28.09.2026

Lernkarten

Rechtsgrundsätze

  • 1.- Rechtsgleichheit / BV 8 /,
  • 2.-Reihenfolge der Rechtsquellen / ZGB 1 /
  • ,3.-Richterliches Ermessen / ZGB ç /,
  • 4.-Treu und Glauben / ZGb 2.1, BV 9 /,
  • 5.- Rechtsmissbrauchsverbot / ZGB 2.2 /,
  • 6.- Beweislast / ZGB 8 /

Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung

Erhält jemand zu Unrecht das Geld, muss er das Geld zurückerstatten. / OR 62ff /

Die drei Enstehungsmöglichkeiten für eine Obligation

  • 1.-Vertrag / aktiv/,
  • 2.- Unerlubte Handlung / passiv /- jemandem einen Schaden zufügen: unabsichtlich oder absichtlich,
  • 3.- Ungerechtfertigte Bereicherung/ passiv /

Rechtslehre und Rechtssprechung

  • Rechtslehre von Rechtsgelehrten geäusserte Meinungen, die in der rechts.. Literatur anerkannt sind.
  • Rechtssprechung- wenn ein oberes Gericht ein Urteil fällt- die untergeordnete Gerichte übernehmen die Begründung des oberes Gerichts.

Handlungsunfähigkeit

fehlende Fähigkeit - Minderjährige. / ZGB 18 /

Volljährigkeit

am 18. Geburtstag. / ZGB 14 /

Reihenfolge der Rechtsquellen

  • 1.- zuerst das geschriebene Recht,
  • 2. - dann Gewohnheitsrecht,
  • 3.- das Gesetzt urteilt nach Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. / ZGB 1 /

Nicht zwingendes Recht

diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.

Obligation durch Vertrag

eine Partei verpflichtet sich zu ene Leistung / Lieferung /, die andere Partei verpflichtet sich zu Gegenleistung / Bezahlung /. / OR 1ff /

Treu und Glauben

Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich. / ZGB 2.1, BV 9 /

Lösen von Rechtsfällen

  • 1.- Sachverhalt feststellen / wer hat wann, was, wo, wie, warum getan?/,
  • 2.- Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen / welche abstrakte Regeln passt zum konkreten Sachverhalt? /,
  • 3.- Rechtsfolgen feststellen / welche Konsequenzen sieht die anwendbare Regel?/
  • 4.- Durchsetzung / was muss ich tun um mein Recht durchzusetzen?/

Regeln welche

  • nicht erzwingbare Regeln / von der Gesellschaft aufgestellt /- Brauch,Sitte- Moral
  • errzwingbare Regeln / von Staat erlassen/ - Rechts, Rechtsordnung

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