Prüfungsstandards

Inhalte der Prüfungsstandards

Inhalte der Prüfungsstandards


S. M.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über Prüfungsstandards im Finanzbereich, insbesondere für Konzernprüfungen. Sie behandeln Themen wie die Rolle des Konzernprüfungsteams, die Zusammenarbeit mit Teilbereichsprüfern, die Durchführung von Prüfungshandlungen und die Beurteilung von Risiken sowie die Darstellung und Beurteilung von Finanzinformationen. Diese Karteikarten richten sich an Prüfungsexperten und Finanzprofis, die sich mit den Standards und Verfahren der Abschlussprüfung vertraut machen möchten, um sicherzustellen, dass Finanzberichte korrekt und zuverlässig sind.
Cartes-fiches
164
Utilisateurs
6
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
12.12.2021 / 01.07.2024

Cartes-fiches

PS 950 - Betrieswirtschaftliche Prüfungen usser Prüfungen oder prüferische Durchsichten von vergangenheitsorientierten Finanzinformation

Gehen Sie auf die Prüfung von Lohngleichheitsanalysen ein (Reglungen i.Z.m. Erstellung und Prüfung der Analyse)

Regelungen zur Erstellung

  • Die Lohngleichheitsanalyse ist nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen
  • Als konforme Analysemthode gilt das Standard-Anaylse-Tool des Bundes (Logib) 
  • Sämtliche Arbeitnehmenden (ausgenommen Lernende, Praktikanten, Expatriates, Temporärarbeitskräfte,) sind einschliesslich der persönlichen und arbeitsplatzbezogenen Merkmale sowie sämtliche Lohnbestandteile einzubeziehen
  • persönliche und arbeitsplatzbezogene Daten umfassen u.a. Anzahl Dienstjahre beim ARbeitgeber, höchste abgeschlossene Ausbilung, betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung
  • Lohn wird im Gleichstellungsgesetz nicht definiert. BGE präzisiert jedoch, dass sowohl Grundlohn als u.a. auch alle soziallen Lohnbestandteile, Gratifikationen, Naturalleistungen, Sonderzahlungen und Zulagen gehören. Unberücksichtigt bleiben Dienstaltergeschenke, Treuepämien oder Heiratszulagen
  • Bei Logib wird eine Referenzmonat festgelegt. Jährliche Zahlungen sind dabei anteilig zu berücksichtigen

Prüfung der Analyse

  • Es handelt sich um einen eigenständigen Prüfungsauftrag (Auftragsbedingungen sind separat zu regeln)
  • Überprüfung erfolgt gemäss PS 950
  • Bei Prüfung handelt es sich um eine formelle Überprüfung
  • Gegenstand der Prüfung:
    • Lohngleichheitsanalyse wurde im gesetzlich vorgeschriebgenen Zeitraum durchgeführt
    • Es liegt Nachweis vor, wonach Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde
    • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst
    • Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst
    • Die erforderilchen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, wurden vollständig erfasst
  • Nicht Gegenstand der Prüfung:
    • Überprüfung, ob Analyse nach wissenschaftlichen resp. rechtskonformen Methode erfolgt ist
    • Beurteilung materieller Aspekte oder Ergebnis Analyse

PS 950 - Betrieswirtschaftliche Prüfungen usser Prüfungen oder prüferische Durchsichten von vergangenheitsorientierten Finanzinformation

Gehen Sie auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsthemen ein (Grundlagen einer Prüfung, Prüfungsdurchführung & Prüfungsnachweise)

Grundlagen einer Prüfung

  • Zur Anwendung kommt PS 950 (Erlangung begrenzte oder hinreichende Sicherheit) -> bisher begrenzte Sicherheit
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung kann in unterschiedlicher Form veröffentlicht werden (Teil Geschäftsbericht, eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht, unternehmenseigene Website)
  • Zuhanden einer Prüfung nach ISAE müssen Kritierien festgleegt werden, an welchen Nachhaltigkeitsinformation gemessen wird (applicable criteria)
  • Aufgabe des Prüfers ist es dann zu beurteilen, ob sich gewählte Kritierien als Grundlage für eine Prüfung eignen (suitability)
  • Der schweiz- und weiltweit meistverwendete Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard, der auch als Grundlage für Prüfungen, ist dabei das Set der "GRI Standards"

Prüfungsdurchführung & Prüfungsnachweise

  • i.d.R. wird auf ähnliche Techniken wie bei Abschlussprüfung zurückgegriffen
  • geleitet durch risikoorientierten Prüfungsansatz, versucht Berufsangehöriger das Prüfungsrisiko anhand Planung und Durchführung auf ein akzeptables Niveau zu beschränken
  • Prüfung beinhaltet mindestens folgende Schritte:
  1. Durchführung von Interviews mit Unternehmensvertretern und den für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständigen MA sowie ggf. spezialisierten Abteilungen i.B.a. Nachhaltigkeitsmanagementsansatz und damit verknüpfte Datenerhebung und Prozesse
  2. Durchsicht der Dokumentation von Systemen und Prozessen zur Erhebung, Zusammenstellung und Analyse der zu prüfenden Nachhaltigkeitsinformation
  3. Überprüfung der Dokumenation mittels Stichproben

PS 950 - Betrieswirtschaftliche Prüfungen usser Prüfungen oder prüferische Durchsichten von vergangenheitsorientierten Finanzinformation

Gehen Sie auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsthemen ein (Hintergrund und Scheizer Gesetz)

Hintergrund:

  • 'Mit wachsendem Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen veröffentlichen immer mehr Unternehmen zusätzlich zu Geschäftszwahlen auch Nachhaltigkeitsberichte
  • Treiber für zunehmende Trandparenz sind allen voran die wachsenden Erwartungen von Konsumenten, Mitarbeitenden, Gesellschaft und Politik
  • auch Investoren und Industrie haben die Bedeutung der Nachhaltigkeit erkannt. Unter Investoren ist auch Begriff ESG (Environment, Social, Governance) bekannt

Schweizer Gesetz

  • Bis anhin setzt Schweizer Gesetz auf Selbtsregulierung 
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt zurteit noch auf freiwilliger Basis
  • Die neuen Bestimmungen im OR und in der VSoTr (in Folge der Konzernverantwortungsinitiative) werden auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das Gesetz gewährt den Unternehmen ein Jahr, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Diese finden somit erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung
  • Sorgfaltspflicht gemäss Konzernverantwortungsinitiative:
    • Die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sehen zwei Verbesserungen vor: 
    1. Grosse Schweizer Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen.
    2.  Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten.
  • Für Unternehmen die an SIX kotiert sind, besteht Möglichkeit anhand eines OPting-in zu melden, dass sie Nachhaltigkeitsbericht (auf Basis eines international angerkannten Standards oder Regelwerks erstellt) zu veröffentlichen
  • Einige Schweizer Unternehmen unterliegen umfassenderen Berichterstattungspflichten a.G. internationaler Präsenz, Industriezugehörigkeit und Grösse

QS 1 Qualitätssicherung

 

  1. Führungsverantwortung für Qualität innerhalb Revisionsunternehmen
    • Regelungen zu Leistungsbeurteilung, Beförderung, Vergütung
  2. Relevante Berufliche Verhaltensanforderungen
    • Sorgfalt und Verantwortung
    • Verschiwegenheit
    • Unabhängigkeit
    • Beziehungen zwischen Berufsangehörigen (freier, fairer Wettbewerb)
    • Honorare (angemessen)
  3. Annahme / Fortführung von Mandantenbeziehungen und bestimmten Aufträgen
    • Integrität (potenzieller) Kunde
    • Fachliche und zeitliche Ressourcen
    • Vorhandenseit Spezialwissen, Kompetenzen und Fähigkeiten
  4. Personalwesen
    • Personaleinstellung -> Einstellungsverfahren
    • Kompetenz -> Weiterbildungsanforderungen
    • Bestimmungen Auftragsteam -> Erfahrung, Zeitbedarf
    • Sanktionierungen -> Konsequenzen bei Verstössen
    • Beförderung/Vergütung -> Leistungsbeurteilung, Auswirkung Vergütung, Boni, Beförderung
  5. Auftragsdurchführung
    • Konsultationen
    • Durchsicht Prüfungsakten
    • auftragsbegleitende Qualitätssicherung
    • Behandlung und Klärung Meinungsverschiedenheiten
    • Regeln zur Dokumentation
  6. Nachschau
    • Prozess darauf ausgerichtet, hinreichende Sicherheit zu verschaffen, dass Regelungen und Massnahmen zum QS-System relevant und angemessen sind und funktionieren
    • Dursicht kann von MA erfolgen, welcher über mind. gleichwertige Qualifikation verfügt wie ersteller
    • Nachau: beinhaltet nachträgliche Überprüfung ausgewählter, einzelner andate durch an Prüfungsarbeiten nicht beteiligten ausreichend qualifizierten Berufsangehörigen
    • Auftragsbegleitende Qualitätssicherung: EQCR darf nicht zum Pürfungsteam gehören. Muss objektive Einschätzung zu Schlussfolgerungen abgeben. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen zwingend
    • Peer Review: Wenn bei ord. Revision nicht mind. zwei Berufsangehörige über notwendige ulassung verfügen, muss Nachschauverfahren ausgelagert werden. Achtung Revisionsgeheimnis