FOM


C. H.
Diese Lernkarten decken die Grundlagen der Bilanzierung und Steuerlehre auf Universitätsniveau ab. Sie konzentrieren sich auf die Analyse von Bilanzen, die Bedeutung von Einkünften, Aufwendungen und Steuern, sowie die Nutzung von Cash Flow und EBITDA. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende der Finanzen, die ein tieferes Verständnis der Unternehmensfinanzen und Steuergesetze erlangen möchten.
Karten
117
Lernende
8
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
23.05.2017 / 29.09.2025

Flashcards

Umsatzsteuer

  • Voranmeldung

  • Fälligkeit am 10 Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums
  • Voranmeldung bis zum 10 Tag nach Ablauf jedes  Voranmeldezeitraums
  • Voranmeldezeitraum
    • Vierteljährlich
    • monatlich bei Vorjahressteuerschuld > 7.500 €

Umsatzsteuer

  • Leistungen

  • Lieferungen §3 UStG
  • sonstige Leistungen §3 UStG
  • wichtig für den Ort der Erbringung (§3a UStG)

Werklieferung/Werkleistung

  • Lieferung (Schwerpunkt: Zuwendung eines Gegenstandes)
    • bereits verhandener Gegenstand
    • Kauf oder Tausch
    • Be-/Verarbeitung durch Verwendung selbstbeschaffter Stoffe, die nicht nur Zutat oder Nebensachen sind (Werklieferung §3 UStG)
  • sonstige Leistungen (Schwerpunkt anderer wirtschaftlich relvanter Wert)
    • Arbeit-/Dienstvertrag
    • Be-/Verarbeitung nur durch Verwendung von Zutaten und Nebensachen (Werksleistung §3 UStG)
    • z.B.
      • Dienstleistung
      • Gebrauchs-/Nutzungsüberlassung (Vermietung)
      • Einräumung/Patentübertragung (Rechteverzicht)
      • Reiseleistung
      • Werksleistung

BilRUG

  • Definition des Begriffs Bilanzsumme

  • Bilanzsumme setzt sich aus allen Positionen zusammen die in A bis E §266 ABs. 2 HGB genannt sind
    • Anlagevermögen
    • Umlaufvermögen
    • Rechnungsabgrenzungsposten
    • Aktive latente Steuern
    • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

BilRUG

  • Definition des Begriffs Umsatzerlöse

  • Produkte = Erzeugnisse & Waren
  • Alle Erlöse aus Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen werden Umsatzerlöse
  • Auswirkung auf andere Bilanzpositionen (Forderungen/sonstige Forderungen/Kennzahlenvergleiche)
  • Auswirkung auf die Größenklassen

BilRUG

  • Außerordentliche Posten

  • Verbot des Ausweises von außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen in der GuV
  • Verbuchung unter sonstigen betrieblichen Erlösen/Aufwendungen (wenn nicht Umsatzerlöse)
  • Pflicht zur Erläuterung von Betrag und Art von Ertrags- und Aufwandspositionen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung im Anhang!
  • In GuV ist damit nicht mehr das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erkennbar

BilRUG

  • Abschreibungen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
    • 10 Jahre
  • Geschäfts- oder Firmenwert
    • 10 Jahre

BilRUG

  • Verbindlichkeiten

  • Gliederung in unerschiedliche Restlaufzeiten
    • kurzfristig (<1 Jahr)
    • mittelfristig (1-5 Jahre)
    • langfristig (>=5 Jahre)

BilRUG

  • Anhang

  • Nachtragsbericht bei wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
  • Angaben zu außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen in der GuV
  • Vorschlag/Beschluss zur Ergebnisverwendung

BilRUG

  • Lagebericht

  • explizite Erwähnung
    • Risikomanagementziele &-methoden 
      • Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
    • Forschung & Entwicklung
    • Zweigniederlassungen
    • Grundzüge des Vergütungssystems (nur börsennotierte AGs)

BilRUG

  • Konzernabschluss - Mutterunternehmen in EU

  • Einstandspflicht
    • Verlustübernahmepflicht
      • alle Verpflichtungen die am Bilanzstichtag bestehen
    • Automatisch bei Beherrschungs- & Gewinnabführungsverträgen

Bilanzen

  • Ablauf eines Geschäftsjahres

  • Eröffnungsbilanz
    • Inventar
  • Buchung der Geschäftsvorfälle
  • Vorläufiger Abschluss
    • Inventur
  • Berichtigung (bei Abweichungen)
    • Inventurwerte
  • Schlussbilanz GuV Rechnung
    • Inventar

Inventurarten

  • Stichtagsinventur
  • verlegte Inventur (3 vor / 2 nach)
  • permanente Inventur
  • Stichproben Inventur

Inventar

  • Vermögen
    • Anlagevermögen
    • Umlaufvermögen
  • Schulden
    • langfristige Schulden
    • kurzfristige Schulden
  • Reinvermögen

Vermögensarten

  • Betriebsvermögen
    • notwendiges Betriebsvermögen
      • ausschließlich dem Betrieb zurechenbar
      • betriebliche Nutzung >50%
      • pivate Nutzung <50%
      • Industrieanlagen, Forderungen
    • gewillkürtes Betriebsvermögen
      • nicht eindeutig zurechenbar
      • betriebliche Nutzung 50-10%
      • private Nutzung 50-90%
      • Wertpapiere
  • Privatvermögen
    • notwendiges Privatvermögen
      • alles was nicht inventarisiert wird
      • private Nutzung >90%
      • betriebliche Nutzung <10%
        • aussschließlich dem privaten Bereich zuzurechnen
        • Kleidung, Wohnungseinrichtung
    • gewillkürtes Privatvermögen
  • Grundstücke können gemischt genutzt werden!

Bilanz

  • Grundsätze GoB

  • Grundsatz
    • Dokumentation
      • Systematischer Aufbau
      • Vollständigkeit der Konten
      • Vollständige und verständliche Aufzeichnungen
      • Belegprinzip
      • Chronologische und Zeitnahe Verbuchung
    • Rechenschaft
      • Rahmen
        • Vollständigkeit
        • Richtigkeit / Ehrlichkeit
        • Klarheit und Übersichtlichkeit
      • Abgrenzung
        • Sachliche/Zeitliche Abgrenzung
        • Realisationsprinzip
        • Imparitätsprinzip
      • Ergänzend
        • Vorsichtsprinzip
        • Vergleichbarkeitsprinzip
        • Unternehmensfortführung

Bilanz

  • GoB Vorsichtsprinzip

  • Aktivierungsverbote
  • Gewinnrealisationsprinzip (Imparitätsprinzip)
  • Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip
  • Niederstwertprinzip für Aktiva
  • Höchstwertprinzip für Passiva
  • Verlustantizipationsprinzip (Imparitätsprinzip)
  • Passivierungspflichten

Anlage- & Umlaufvermögen

  • Anlagevermögen
    • Gegenstände die dem Geschäftsbetrieb dauernd diesen sollen
      • Immaterielle Vermögensgegenstände
      • Sachanlagen
      • Finanzanlagen
  • Umlaufvermögen
    • Gegenstände die nicht zum Anlagevermögen gehören und die
      • alsbald veräußert werden sollen
      • alsbald verarbeitet werden
      • sich selbst in kurzer Frist liquidieren
      • Vorräte
      • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      • Werpapiere
      • Liquide Mittel

Aktiver Rechnungabgrenzungsposten

  • selbstständiger Bilanzierungsgegenstand
  • kein Vermögensgegenstand im handelsrechtlichen Sinne
  • wird zur periodengerechten Ergebnisermittlung gebildet
    • Ausgabe jetzt, Aufwand später

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • selbstständiger Bilanzierungsgegenstand
  • kein Vermögensgegenstand im handelsrechtlichen Sinne
  • wird zur periodengerechten Ergebnisermittlung gebildet
    • Einnahme jetzt, Ertrag später
    • eine Leistungsverpflichtung
    • Grund und Höhe bestimmt
    • gegenüber einem Dritten
    • am Bilanzstichtag vorhanden
    • wirtschaftliche Belastung
    • vom Gläubiger durchsetzbar

Anschaffungskosten

  • Anschaffungspreis
    • + Aufwendungen für Inbetriebnahme
    • + Anschaffungsnebenkosten
    • + nachträgliche Anschaffungskosten
    • - Anschaffungspreisminderung
    • = Anschaffungskosten

Wertobergrenze für selbsterstellte Gegenstände

  • Materialinzelkosten
    • + Fertigungseinzelkosten
    • + Sondereinzelkosten der Fertigung
    • + Materialgemeinkosten
    • + Fertigungsgemeinkosten
    • + Fertigungsbezogene Abschreibungen
    • = Untergrenze (Handelsrecht)
    • + Angemessene allgemeine Verwaltungskosten
    • + Angemessene Sozialkosten
    • + zurechenbare Fremdkapital-Kosten
    • = Obergrenze für Herstellungskosten gemäß Handelrecht

Abschreibungen

  • Ursachen

  • Technische
    • Gebrauch (Nutzung)
    • natürlicher Verschleiß
    • Substanzabbau
  • wirtschaftliche Ursachen
    • Nachfrageschwankungen
    • Sinkende Wiederbeschaffungskosten
    • Technischer Fortschritt
  • Zeitliche Ursachen
    • Zeitablauf (Patente)

Abschreibungen

  • Formen

  • nur für abnutzbares Anlagevermögen
    • planmäßige Abschreibungen
  • für alle Vermögensgegenstände
    • steuerrechtliche Abschreibung
    • außerplanmäßige Abschreibung
      • außerplanmäßiger Wertverlust
        • voraussichtlich dauernd
        • nicht vorraussichtlich dauernd
        • in naher Zukunft erwartet
      • weitere Abschreibungn
        • nur Einzelkaufmann und Personengesellschaften

Abschreibung

  • Methoden

  • Zeitabschreibung
    • Lineare
      • Anschaffungskosten - Herstellkosten / Nutzungsdauer
    • Degressive
      • Geometrisch
      • Arithmetisch
        • Anschaffungskosten - Herstellkosten / Anzahl der Abschreibungseinheiten (3 Jahre = 1+2+3)
    • Progressiv
  • Leistungsabschreibung
    • Schätzung der Gesamtleistung und Aufteilung in Leistungseinheiten
    • Stücksatz: Anschaffungskosten / Gesamtleistung (Gesamtstückzahl)

Abschreibungen

  • geringwertige/geringstwertige Wirtschaftsfüter

  • Anschaffungskosten bis zu 410 € ohne USt können im
    Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG)
  • Anschaffungskosten  unter 150 € ohne USt können im
    Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand verbucht werden (§ 6 Abs. 2a
    EStG)

Niederstwertprinzip

  • Abschreibungsgebot
    • Umlaufvermögen bei allen Unternehmen im Falle
      • vorübergehender
      • dauernder Wertminderung
    • Anlagevermögen bei allen Unternehmen im Falle
      • dauernder Wertminderung
      • (vorübergehender nur bei Finanzanlagen)

Zuschreibungen

  • Regelung für Wertaufholungen bei Fortfall der Gründe für außerplanmäßige Wertminderung
    • bis max. zur Höhe der planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffunskosten
  • Gesetzliche Regelungen § 253 Abs. 5 HGB:
    • Generelle Zuschreibungspflicht
    • Niedrigerer Wertansatz des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts ist beizubehalten (Zuschreibungsverbot)

Immaterielle Vermögensgegenstände

  • Immaterielle Vermögensgegenstande sind solche, die nicht körperlich
    fassbar sind
    • Konzessionen:
      • Befristete Genehmigungen :
        • Genehmigungen einer Behörde zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit
          • z. B. Schankerlaubnis, Taxikonzession, Wassernutzungsrechte, etc.
      • Gewerbliche Schutzrechte:
        • Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes, die technisch verwertbare geistige Leistung schützen
          • z. B. Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Verlagsrechte, etc. 
      • Wirtschaftliche Werte:
        • Nicht durch Rechte geschützte werthaltige Kenntnisse
          • z. B. Rezepte, Verfahren, Know-How
      • Lizenzen:
        • Berechtigung, das Recht eines anderen gegen Entgelt zu nutzen
          •  z. B. Nutzung eines fremden Patents, Software-Lizenzen
      • Geschäfts- oder Firmenwert:
        • Körperlich nicht fassbarer „Mehrwert“ eines Unternehmens
          • begründet etwa durch den wirtschaftlichen Wert der Organisationsstruktur, der Managementqualität, des Kundenstamms, des Vertriebsnetzes oder anderer
            Wettbewerbsvorteile

Sachanlagen

  • Alle Vermögensgegenstände, die körperlich fassbar sind und die im
    Unternehmen dauerhaft genutzt werden
    • Grundstücke und Bauten (Gebäude)
    • Technische Anlagen und Maschinen
    • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
    • Anlagen im Bau

Finanzanlagen

  • Finanzkontrakte, bei denen Vermögen anderen Institutionen gegen die
    Einräumung bestimmter Rechte dauerhaft überlassen worden ist
    • Anteile an verbundenen Unternehmen
    • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
    • Beteiligungen
    • Ausleihungen an sonstige Unternehmen
    • Wertpapiere des Anlagevermögens
    • Sonstige Ausleihungen

Vorräte

  • Vorräte sind die Vermögensgegenstände, die im Leistungserstellungs-
    Prozess erworben, ggf. verarbeitet und veräußert werden
    • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
      • Rohstoffe:
        • Stoffe, die als wesentlicher Bestandteil in die Produkte eingehen
      • Hilfsstoffe:
        • Stoffe von untergeordneter Bedeutung, die in die Produkte eingehen
          •  z.B. Schrauben, Farbe, Leim
      • Betriebsstoffe:
        • Stoffe, die nicht in die Produkte eingehen, aber den Produktionsprozess unterstützen
    • Unfertige Erzeugnisse, Unfertige Leistungen
    • Fertige Erzeugnisse und Waren
    • Geleistete Anzahlungen

Forderungen

  • Forderungen sind aktuell bestehende Ansprüche auf künftige
    Geldzahlungen
    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
      besteht
    • Sonstige Vermögensgegenstände
      (Sammelposten, z. B. Schadensersatz-Ansprüche, Steuererstattungs-
      Ansprüche, etc.)

Fremdwährungs-Forderungen

  • Fremdwährungs-Forderungen sind Forderungen, die in einer von der
    Bilanz-Währung abweichenden Währung bestehen
    • Bewertung der Forderung mit dem zum Zeitpunkt des Forderungszugangs
      geltenden Wechselkurs (historischer Wechselkurs)
    • Überprüfung der Forderung zum nächsten Bilanzstichtag
      • Wechselkurs unverändert: Wert beibehalten
      • Wechselkurs niedriger: Abschreibungspflicht auf niedrigeren Wert
        (Niederstwertprinzip)
      • Wechselkurs höher: Pflicht zur Zuschreibung auf max. historischen Wert

Rückstellungen

  • Am Bilanzstichtag bestehende zukünftig zu erwartende Vermögensminderungen,
    deren wirtschaftliche Verursachung in einer bereits abgelaufenen
    Rechnungsperiode liegt
    • für ungewisse Verbindlichkeiten
    • für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
    • für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung (Nachholung in ersten 3 Monaten des Folgejahrs)
    • für unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung (Nachholung im Folgejahr)
    • für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

  • Hinreichend konkrete Verpflichtung gegenüber Dritten
  • Unabwendbarkeit, d. h. der Kaufmann kann sich nicht entziehen
  • Wahrscheinliche Inanspruchnahme
  • Wirtschaftliche Belastung
  • Zumindest im Rahmen einer Bandbreite quantifizierbar
    • Pensionsrückstellungen
    • Steuerrückstellungen
    • Gewährleistungs- und Garantierückstellungen
    • Rückstellungen für Haftpflichtansprüche Dritter
    • Rückstellungen für drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften

Instandhaltungs-Rückstellung

  • Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen fürInstandhaltung bzw. Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB)
    • Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung oder Abraumbeseitigung
    • Unterlassung im abgelaufenen Geschäftsjahr
    • Nachholung innerhalb des der Unterlassung folgenden Geschäftsjahres

Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

  • Rückstellung für Kulanzleistungen sind ökonomisch dem Bereich der
    ungewissen Verbindlichkeiten zuzurechnen
    • Erwartete Erbringung einer Leistung nach dem Bilanzstichtag
    • Empfänger der Leistung hat keinen Rechtsanspruch darauf
    • Leistung besteht in der Behebung eines Mangels aufgrund einer früheren Lieferung oder Leistung

Gewinn-/Verlustvortrag

  • Korrekturposten für das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 

Gewinnverwendung bei Personengesellschaften

  • Verzinsung des Kapitalanteils jedes OHG-Gesellschafters mit 4% (§ 121 Abs.1 HGB)
  • Verteilung des Restgewinns auf Köpfe (§ 121 Abs. 3 HGB)
  • Verlustverteilung nach Köpfen!!!

Study