VBV_Privathaftpflicht
S. 160 - 170
S. 160 - 170
Kartei Details
Karten | 10 |
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Lernende | 23 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 16.03.2014 / 15.02.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Gesetzliche Grundlagen für die Privathaftpflicht?
VVG, AVB und Haftpflichtrecht (vertragliche und ausservertragliche Haftung) - bestimmt ob Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist oder nicht
Versicherte Personen (Achtung unterschiedlich gem. AVB) ?
im Normalfall:
Einzelversicherung = VN
Familienversicherung= ganze Familie
Weitere Personen = wenn in Police eingeschlossen, zB WG
gem. AVB:
unmündige Kinder in vorübergehender Obhut von VN
Haushaltangestellte
Personen, die vorübergehend Aufsicht für unmündiges Kind oder Haustier übernehmen
Konkubinatspartner = in der Regel analog Ehegatte
erwachsene Kinder = solange sie keine Erwerbstätigkeit ausüben (GEM. AVB)
Geltungsbereich?
grundsätzlich weltweit
Welche Haftungen sind versichert?
`finanzielle Folgen von Missgeschicken im Privatleben
Aus welchen Gründen kann Privatperson haftpflichtig werden?
Privatperson für eigenes Verhalten
Familienoberhaupt (als verantwortlicher für Kinder, Ferienkinder)
Tierhalter
Mieter von Wohnungen, Einfamilienhaus, Ferienwohnung und Hotelzimmer
Eigentümer eines selbstbewohnten Ferienhauses mit max. 3 Wohnungen
Ausübender nebenamtlicher Tätigkeiten (zB Sportverein)
Angehöriger CH Armee, Zivildienst, od. Feuerwehr
Arbeitgeber von Hauspersonal
in Eigenschaft als Sporttreibender, Waffenbesitzer od. Schütze
Benützer von Fahrrädern oder Mofas
Obhutsschäden (Benützer , Aufbewahrer oder Beförderer von fremden Sachen)
Regelmässige Ausschlüsse in der Privathaftpflicht?
HP- Fälle an Personen, die in Familienvers. eingeschlossen sind
Personen, die im gleichen Haushalt leben
Fälle aus einer selbstständigen, unselbstständigen oder hauptberuflichen Tätigkeit
Versicherte Schäden in der Privat-HP?
Personenschäden = finanzielle Folgen aus Verletzung od. Tötung einer Person (Heilungskosten, Einkommensausfälle, Versorgerschaden, uws)
Sachschäden= Werteinbussen aus Beschädigung und Zerstörung von Sachen (Reparatur, Ersatz Minderwert, Ersatz gesamter Wert bei Zerstörung)
Garantiesumme in der Regel 3 bis 5 MIllionen
Versicherungsleistung in Privat-HP?
Versicherer deckt Schäden aus berechigten Haftpflichtansprüchen und wehr unberechtigte Haftpflichtansprüche ab, wenn keine Haftung des Versicherten besteht, es sich jedoch um einen gedeckten Haftpflichfall handelt