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VBV_Privathaftpflicht

S. 160 - 170

S. 160 - 170

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Kartei Details

Karten 10
Lernende 23
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 16.03.2014 / 15.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Gesetzliche Grundlagen für die Privathaftpflicht?

VVG, AVB und Haftpflichtrecht (vertragliche und ausservertragliche Haftung) - bestimmt ob Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist oder nicht

Versicherte Personen (Achtung unterschiedlich gem. AVB) ?

im Normalfall:

Einzelversicherung = VN

Familienversicherung= ganze Familie

Weitere Personen = wenn in Police eingeschlossen, zB WG

gem. AVB:

unmündige Kinder in vorübergehender Obhut von VN

Haushaltangestellte

Personen, die vorübergehend Aufsicht für unmündiges Kind oder Haustier übernehmen

Konkubinatspartner = in der Regel analog Ehegatte

erwachsene Kinder = solange sie keine Erwerbstätigkeit ausüben  (GEM. AVB)

Geltungsbereich?

grundsätzlich weltweit

Welche Haftungen sind versichert?

`finanzielle Folgen von Missgeschicken im Privatleben

Aus welchen Gründen kann Privatperson haftpflichtig werden?

Privatperson für eigenes Verhalten

Familienoberhaupt (als verantwortlicher für Kinder, Ferienkinder)

Tierhalter

Mieter von Wohnungen, Einfamilienhaus, Ferienwohnung und Hotelzimmer

Eigentümer eines selbstbewohnten Ferienhauses mit max. 3 Wohnungen

Ausübender nebenamtlicher Tätigkeiten (zB Sportverein)

Angehöriger CH Armee, Zivildienst, od. Feuerwehr

Arbeitgeber von Hauspersonal

in Eigenschaft als Sporttreibender, Waffenbesitzer od. Schütze

Benützer von Fahrrädern oder Mofas

Obhutsschäden (Benützer , Aufbewahrer oder Beförderer von fremden Sachen)

Regelmässige Ausschlüsse in der Privathaftpflicht?

HP- Fälle an Personen, die in Familienvers. eingeschlossen sind

Personen, die im gleichen Haushalt leben

Fälle aus einer selbstständigen, unselbstständigen oder hauptberuflichen Tätigkeit

Versicherte Schäden in der Privat-HP?

Personenschäden = finanzielle Folgen aus Verletzung od. Tötung einer Person (Heilungskosten, Einkommensausfälle, Versorgerschaden, uws)

Sachschäden= Werteinbussen aus Beschädigung und Zerstörung von Sachen (Reparatur, Ersatz Minderwert, Ersatz gesamter Wert bei Zerstörung)

Garantiesumme in der Regel 3 bis 5 MIllionen

Versicherungsleistung in Privat-HP?

Versicherer deckt Schäden aus berechigten Haftpflichtansprüchen und wehr unberechtigte Haftpflichtansprüche ab, wenn keine Haftung des Versicherten besteht, es sich jedoch um einen gedeckten Haftpflichfall handelt