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Sozialversicherungen

AHV, IV, BVG

AHV, IV, BVG


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 29.10.2013 / 29.01.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Grundgedanke der AHV

Existenzsicherung

- im Alter

- für Hinterbliebene beim Tod des Versorgers

Finanzierung der AHV

- Umlageverfahren = aktuelle Arbeitnehmer zahlen für aktuelle Rentner

- kein Kapital angelegt

 

Finanzierung der AHV:

Lohnbeiträge

- Arbeitgeber und Arbeitnehmer: je 4,2% des Lohnes ab dem 18. Lebensjahr

- Nichterwerbstätige: ab Vollendung des 20. Altersjahr, Beitrag richtet sich nach dem Vermögen. Mindestbetrag: 480.- bei Vermögen unter 300'000.-

Finanzierung der AHV:

Zuschüsse der öffentlichen Hand aus der Besteuerung von:

- Tabak und Alkohol

- Zinsen aus dem Ausgleichsfonds

- Beiträge der Mehrwertsteuer

Beitragspflicht für Nichterwerbstätige:

- auch Invalide und vorzeitig pensionierte

- nicht erwerbstätige Ehepartner und verwitwete Personen, ausser Erwerbstätige Ehepartner hat Jahreslohn über 9322.- müssen sich bei kantonaler Ausgleichskasse des Wohnortes melden.

Altersrenten

jede Person hat Anspruch auf eine eigene Rente -> Einzelrente.

Altersrente Ehepartner?

- Ehepartner erhalten je eine Alters-/Invalidenrente, beide Renten zusammen dürfen nicht höher sein als 150% der max. AHV Rente.

Höhe der Einzelrente?

- richtet sich nach dem Erwerbseinkommen und nach der Beitragsdauer.