Sozialversicherungen
AHV, IV, BVG
AHV, IV, BVG
Kartei Details
Karten | 8 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.10.2013 / 29.01.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/sozialversicherungen17
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Grundgedanke der AHV
Existenzsicherung
- im Alter
- für Hinterbliebene beim Tod des Versorgers
Finanzierung der AHV
- Umlageverfahren = aktuelle Arbeitnehmer zahlen für aktuelle Rentner
- kein Kapital angelegt
Finanzierung der AHV:
Lohnbeiträge
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer: je 4,2% des Lohnes ab dem 18. Lebensjahr
- Nichterwerbstätige: ab Vollendung des 20. Altersjahr, Beitrag richtet sich nach dem Vermögen. Mindestbetrag: 480.- bei Vermögen unter 300'000.-
Finanzierung der AHV:
Zuschüsse der öffentlichen Hand aus der Besteuerung von:
- Tabak und Alkohol
- Zinsen aus dem Ausgleichsfonds
- Beiträge der Mehrwertsteuer
Beitragspflicht für Nichterwerbstätige:
- auch Invalide und vorzeitig pensionierte
- nicht erwerbstätige Ehepartner und verwitwete Personen, ausser Erwerbstätige Ehepartner hat Jahreslohn über 9322.- müssen sich bei kantonaler Ausgleichskasse des Wohnortes melden.
Altersrenten
jede Person hat Anspruch auf eine eigene Rente -> Einzelrente.
Altersrente Ehepartner?
- Ehepartner erhalten je eine Alters-/Invalidenrente, beide Renten zusammen dürfen nicht höher sein als 150% der max. AHV Rente.
Höhe der Einzelrente?
- richtet sich nach dem Erwerbseinkommen und nach der Beitragsdauer.