SIA 118
Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
Kartei Details
Karten | 21 |
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Lernende | 25 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Handwerk |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 04.07.2016 / 15.11.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Art. 1
Erstellt ein Werk oder Teilwerk nach Art. 363 des OR
Art. 2
Werkvertrag
Ausführung erfolgt aufgrund eines Werkvertrages
Art. 3
Werk
Abschluss erfolgt mündlich,schriftlich oder durch konkludentes handeln.
Art. 4
Begriff, Arten und Verfahren
Ausschreibung an mehrere Unternehmer
Öffentlich
Submissionsverfahren, Submissionswettbewerb
Einladung
Art. 5
Vorbereitung
Ausschreibung setzt klares Projekt voraus.
Vor der Ausschreibung ermittelt der Bauherr die örtlchen Gegebenheiten insbesondere beschaffenheit des Bodens.
Zu den örtlichen Gegebenheiten zählen benachbarte Bauwerke, Grundwasservorkommen, Quellen sowie ober- und unterirdische Leitungen ( gefährdung der auszuführenden Arbeiten).
Art. 6
Inhalt
Anforderungen wie Eingabefrist,Stichtag Kostengrundlage Verbindlichkeit
Bauherr vermittelt alle Angaben über den Inhalt des Vertrages, Umfang und Besonderheit des Vertrages
Pauschalpreise werden ausdrücklich als solche bezeichnet
Art. 7
Bestandteile und Rangordnung
1. Text der Vertragsurkunde
2.Durch das Bauobjekt bedingte besondere Bestimmungen
3.LV
4.Pläne
5. Verzeichnis der nicht durch das Bauobjekt bedingte besondere Bestimmungen.
Art. 8
Leistungsverzeichnis
Ein Leistungsverzeichnis ist vorzusehen für Einheitspreisverträge
Das Verzeichnis beschreibt jede Leistung unter Angabe von Materialqualität und voraussichtlichen Mengen
Das Verzeichnis gibt an welche Preisart die Vergütung des Unternehmers für die einzelnen Leistungen zu berechnen ist.