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SIA 118

Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten

Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten


Kartei Details

Karten 21
Lernende 25
Sprache Deutsch
Kategorie Handwerk
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.07.2016 / 15.11.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Art. 1

Erstellt ein Werk oder Teilwerk nach Art. 363 des OR

Art. 2

Werkvertrag

Ausführung erfolgt aufgrund eines Werkvertrages

Art. 3

Werk

Abschluss erfolgt mündlich,schriftlich oder durch konkludentes handeln.

Art. 4

Begriff, Arten und Verfahren

Ausschreibung an mehrere Unternehmer

Öffentlich

Submissionsverfahren, Submissionswettbewerb

Einladung

 

Art. 5

Vorbereitung

Ausschreibung setzt klares Projekt voraus.

Vor der Ausschreibung ermittelt der Bauherr die örtlchen Gegebenheiten insbesondere beschaffenheit des Bodens.

Zu den örtlichen Gegebenheiten zählen benachbarte Bauwerke, Grundwasservorkommen, Quellen sowie ober- und unterirdische Leitungen ( gefährdung der auszuführenden Arbeiten).

Art. 6

Inhalt

Anforderungen wie Eingabefrist,Stichtag Kostengrundlage Verbindlichkeit

Bauherr vermittelt alle Angaben über den Inhalt des Vertrages, Umfang und Besonderheit des Vertrages

Pauschalpreise werden ausdrücklich als solche bezeichnet

Art. 7

Bestandteile und Rangordnung

1. Text der Vertragsurkunde

2.Durch das Bauobjekt bedingte besondere Bestimmungen

3.LV

4.Pläne

5. Verzeichnis der nicht durch das Bauobjekt bedingte besondere Bestimmungen.

Art. 8

Leistungsverzeichnis

Ein Leistungsverzeichnis ist vorzusehen für Einheitspreisverträge

Das Verzeichnis beschreibt jede Leistung unter Angabe von Materialqualität und voraussichtlichen Mengen

Das Verzeichnis gibt an welche Preisart die Vergütung des Unternehmers für die einzelnen Leistungen zu berechnen ist.