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Röm. Sachenrecht - V. Eigentum

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Aufzählungen, usw.

Benke/Meissel - Übungsbuch Römisches Sachenrecht Definitionen, Aufzählungen, usw.

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Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.05.2013 / 07.02.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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V. Eigentum, S. 68

Wie wird das Eigentum in Rom bezeichnet?

DOMINIUM

PROPRIETAS

auch "(...) SUUM EST"

V. Eigentum, S. 68

Wo im ABGB findet sich die Definition des Eigentums?

§ 354

V. Eigentum, S. 69

Welche beschränkten dinglichen Rechte (IURA IN RE ALIENA) gibt es?

  • SERVITUS - Dienstbarkeit
  • PIGNUS - Pfandrecht
  • SUPERFICIES - Baurecht

V. Eigentum, S. 70

Welche Befugnisse hat ein Eigentümer?

  1. Sachnutzung; andere davon ausschließen oder es ihnen gestatten.
  2. Fruchtziehung (FRUCTUS NATURALES, FRUCTUS CIVILES)
  3. In die Substanz der Sache eingreifen (Verändern, Verarbeiten, Zerstören)
  4. Anderen Personen an seiner Sache beschränkte dingliche Rechte einräumen
  5. Eigentumsrecht einem anderen übertragen
  6. Verfügungsermächtigung erteilen
  7. Sache derelinquieren, also Eigentum an der Sache aufgeben (--> RES DERELICTA)
  8. DOMINUS eines Sklaven kann diesen freilassen (Freilassung = MANUMISSIO)

V. Eigentum, S. 73

Was sind "Legalservituten"?

Eigentumsbeschränkungen im Interesse  der Nachbarn; sie ähnlen in ihrer Sturktur Servituten zu Gusnten der Nachbarn --> deshalb "Legalservituten"

V. Eigentum, S. 73

Welche Formen des Miteigentums kennt das römische Recht?

  • CONSORTIUM ERCTO NON CITO (Erbengemeinschaft des altzivilen Rechts)
  • CONDOMINIUM (Miteigentum nach Quoten im klassischen Recht); auch: COMMUNIO PRO INDIVISO

V. Eigentum, S. 74

Welche Klage haben die Miterben beim CONSORTIUM ERCTO NON CITO auf Beendigung der Gemeinschaft und Aufteilung des Vermögens?

ACTIO FAMILIAE ERISCUNDAE

V. Eigentum, S.

Welche Klage haben die Miteigentümer eines CONDOMINIUM (einer COMMUNI PRO INDIVISO) auf Aufhebung der Gemeinschaft und Aufteilung des Vermögens?

ACTIO COMMUNI DIVIDUNDO