Premium Partner

Rechtslehre vorprüfung

Fähigkeiten Arbeitsrecht Familienrecht betreuungsrecht

Fähigkeiten Arbeitsrecht Familienrecht betreuungsrecht

Nicht sichtbar

Nicht sichtbar

Kartei Details

Karten 13
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 07.05.2014 / 27.01.2020
Lizenzierung Keine Angabe    (VPR)
Weblink
https://card2brain.ch/box/rechtslehre_vorpruefung
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/rechtslehre_vorpruefung/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

was ist rechtsfähigkeit?

ist die fähigkeit träger von rechten und pflichten zu sein

was ist erbfähigkeit?

ist die fähígkeit erbe zu werden

bereits gezeugte personen so gestellt, als wären sie im erbfall geboren, dh. erbfähig ist, wer rechtsfähig ist

natürliche person

RF beginnt mit vollendung der geburt (ausnahme: erbrecht, strafrecht) und endet mit dem tod

was sind juristische personen?

juristische personen sind personenvereinigungen oder vermögensmassen mit eigener rechtspersönlichkeit

was ist eine juristische person des öffentlichen rechts?

werden durch Organe vertreten

RF wird durch gründung, verleihung oder hoheitlichen akt erlangt

Organe: Stiftungen

              Anstalten - öffentl. schulen, rundfunk

              körperschaften - gebietsk. länder, gemeinden

                                         personalk. berufskammern

 

was ist eine juristische person des privaten rechts

sind personen, vereinigungen oder vermögensmassen, die privatrechtliche oder privatwirtschaftliche aufgaben, ziele unt interessen vertreten

handeln durch organe

RF wird durch eintragung im register erlangt

- stiftungen - warentest

- wirtschaftliche vereine - GmbH

- idealvereine - sportverein. e.v. -> organ: vorstand -> vereinsregister

 

 

was ist parteifähigkeit?

ist die fähigkeit in einem prozess zu klagen, oder verklagt zu werden paragraph 50 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist

erkläre geschäftsfähigkeit...

ist die fähigkeit rechtswirksam willenserklärungen abgeben zu können und entgegenzunehmen

- geschäftsunfähig: <7 Jahre, WE sind nichtig

- beschränkt geschäftsfähig: 7>18 , WE ist schwebend unwirksam, zustimmung erziehungsberechtigte

AUSNAHMEN: lediglich rechtl. vorteil, taschengeld, bewerb eines erwerbsgeschäfts, dienst- und arbeitsverhältnisse (nicht ausbildung)

- voll geschäftsfähig: WE voll wirksam, ab 18 jahre ... paragraph 105a