Rechtslehre TK
1.Semester 2.Thema: OR allgemeiner Teil
1.Semester 2.Thema: OR allgemeiner Teil
Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2013 / 14.07.2018 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Die ordentliche verjährungsfrist dauert nach Gesetz 10 Jahre. Es gibt auch ausserordentliche Verjährungsfristen.
Verjährungsfristen stellen ein zwingendes recht dar.
antwort vorderseite
voraussetzungen für ein Vertrag?
- minsdestens 2 Handlungsfähige Personen
- übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien
- Einigung über wesentliche Punkte
- Verbindlichkeit der einigung
was versteht man unter einer Obligation im Sinne des OR?
ist ein Schuld und Forderungsverhältnis zwischen mindestens 2 Personen
- Schuld= Verpflichtung
- Forerung=Anspruch und Recht
was bedeutet Vertragsfreiheiheit?
und dessen Schranken
Recht der Parteien den Inhalt selber zu bestimmen
Schranken sind:
- unmöglicher Inhalt
- wiederrechtlicher Inhalt
- unsittlicher Inhalt
Willensäusserung die Rechte und Pflichten begründen sind?
Rechtsgeschäfte
3 Arten von Rechtsgeschäften
einseitige, zweiseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte
Beispiele in denen der einseitige Wiederruf eoiner vertraglichen Abmachung zulässig ist?
- bei audrücklicher Abmachung
- bei Willensäusserung
- beim Abzahlungskauf
welche Obligationen entstehen aus einem Kaufvertrag?
- Sachobligationen (Verkäufer schuldet Ware)
- Geldobligationen (Käufer schuldet Kafpreis)