Rechtslehre
Semesterprüfung
Semesterprüfung
Kartei Details
Karten | 32 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.01.2014 / 21.01.2019 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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zwingendes Recht
darf nicht abgeändert werden, fast alle Rechtsvorschriften im öffentlichen Recht sind zwingend
dispositives Recht
es dürfen abweichende Regelungen getroffen werden, gilt nur, wenn die Geschäftspartner nichts anderes vereinbart haben
Rechtsquellen
1. Rechtsquelle (wichtigste Rechtsquelle) = geschriebenes Recht
2. Rechtsquelle = Gewohnheitsrecht
3. Rechtsquelle = Richterrecht
(Hilfsmittel sind Gerichtsentscheide und Präzisierungen)
1. Rechtsquelle
Geschriebenes Recht
Verfassung: Fundament der Gesetze
Gesetzte: führen Verfassungsartikel näher aus
Verordnungen: regeln den Vollzug der Gesetze
Hinweis: Zbs Baurecht etc..
2.Rechtsquelle
Gewohnheitsrecht
mündlich überliefertes Recht, zbs Gewohnheiten
3.Rechtsquelle
Richterrecht
Entscheide wo der Richter einschreiten muss, weil das geschriebene REcht oder das Gewohnheitsrecht Lücken offen lässt
Rechtssubjekt
Natürliche- und Juristische Personen
Rechtsobjekt
Gegenstand, auf den sich die Rechtsordnung bezieht