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Rechtslehre

Semesterprüfung

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Kartei Details

Karten 32
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.01.2014 / 21.01.2019
Lizenzierung Keine Angabe
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zwingendes Recht

darf nicht abgeändert werden, fast alle Rechtsvorschriften im öffentlichen Recht sind zwingend

dispositives Recht

es dürfen abweichende Regelungen getroffen werden, gilt nur, wenn die Geschäftspartner nichts anderes vereinbart haben

Rechtsquellen

1. Rechtsquelle (wichtigste Rechtsquelle) = geschriebenes Recht

2. Rechtsquelle = Gewohnheitsrecht

3. Rechtsquelle = Richterrecht

(Hilfsmittel sind Gerichtsentscheide und Präzisierungen)

1. Rechtsquelle

Geschriebenes Recht

Verfassung: Fundament der Gesetze

Gesetzte: führen Verfassungsartikel näher aus

Verordnungen: regeln den Vollzug der Gesetze

Hinweis: Zbs Baurecht etc..

2.Rechtsquelle

Gewohnheitsrecht

mündlich überliefertes Recht, zbs Gewohnheiten

3.Rechtsquelle

Richterrecht

Entscheide wo der Richter einschreiten muss, weil das geschriebene REcht oder das Gewohnheitsrecht Lücken offen lässt

Rechtssubjekt

Natürliche- und Juristische Personen

Rechtsobjekt

Gegenstand, auf den sich die Rechtsordnung bezieht