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Recht und Verwaltung

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsvollstreckung

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsvollstreckung

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Kartei Details

Karten 79
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.02.2014 / 19.12.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Wo finden sich grundlegende Regelungen für die rechtliche und politische Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in den Teilen Grundrechtekatalog und Staatsorganisationsrecht

Welche Leitentscheidungen/Verfassungsgrundsätze finden sich in Art. 20 des Grundgesetztes?

Demokratieprinzip (Volksherrschaft und freie Wahlen)

Bundesstaatsprinzip (Gesamtstaat mit Teilstaaten)

Republikprinzip (Staatsoberhaupt kommt durch Wahlen ins Amt und kann auch wieder abgewählt werden)

Rechtsstaatsprinzip (Gewaltenteilung)

Sozialstaatsprinzip (Schutz der Schwachen und sozialer Ausgleich)

Grundrechte

Vorrang und Borbehalt des Gesetzes

Recht auf Widerstand

Umweltschutz

Sind diese Leitentscheidungen/Verfassungsgrundsätze abänderbar?

Sie sind durch die Ewigkeitsklausel vor Veränderung geschützt.

Was bedeutet der Begriff "Gewaltenteilung"?

Aufteilung der Staatsgewalt in mehrere Teilgewalten zur Erschwerung von Willkür und Machtmissbrauch.

Was kann man tun, wenn man von einer Maßnahme des Staates betroffen ist und mit dieser nicht einverstanden ist?

Verfassungsbeschwerde einlegen oder Widerstandsrecht ausüben.

Welche Funktion haben die Grundrechte?

Schutz des Einzelnen vor der Allmacht und Willkür des Staates.

Welche Grundgesetze können bei der täglichen Arbeit der Lebensmittelüberwachung von Bedeutung sein.

Art. 2 - Recht auf freie Entfaltung der Person (allgemeine Handlungsfreiheit)

Art. 3 - Gleichheit vor dem Gesetzt (Gleichheitsgrundsatz, Gleichberechtigung)

Art. 12 - Freiheit der Berufswahl

Art. 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung

Art. 14 - Eigentumsrechte

Wie könnte manb den Begriff "Verwaltung" definieren?

Verwaltung ist jede Tätigkeit des Staates, die nicht Gesetztgebung oder Rechtsprechung ist.