Recht 1 LEktion 2 eigene
eigene
eigene
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.08.2013 / 29.11.2017 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Was ist der Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt?
Rechtssubjek (Personen)t:
- können träger von Rechten und Pflichten sein
- nennt man Rechtsfähigkeit
Rechtsoobjekte (sachen):
- können nur Gegenstand von Rechten und Pflichten sein
- sind nicht selber Träger von Rechten und Pflichten. An ihnen bestehen Rechte
Was ist ein Verein?
Verein ist
- ein körperschaftlicher Zusammenschluss mehrerer Personen,
- die für gewisse Zeitdauer
- unter einheitlichen Namen
- einen gemeinsamen Zweck verfolgen
- Personen können natürlich als auch juristisch sein und wechseln
Was ist eine Stiftung?
- KEINE Personenvereinigung
- besondere Organisationsform, mit der konkrete Ziele eines Stifters langfristig – auch über seinen Tod hinaus – verfolgt werden können
Wie sind Juristische Personen des öffentlichen Rechts definiert?
- Zusammenschluss von natürlichen Personen
- Träger von Rechten und Pflichten
- werden rechtsfähig durch staatliche Verleihung und
- verlieren ihre Rechtsfähigkeit durch staatlichen Entzug
Was besagt das Abstraktionsprinzip?
besagt, dass
- das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (Kausalgeschäft)
- vom dringlichen Verfügungsgeschäft (Erfüllungsgeschäft) unabhängig ist
Erkläre kurz den UNterschied zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft.
Verpflichtungsgeschäft
- begründet eine Leistungspflicht
Verfügungsgeschäft
- gibt Möglichkeit zur tatsächlichen Verfügung über eine Sache
- z.b. durch Einigung und Übergabe
In welche Mängel bei Rechtsgeschäften unterscheidet das BGB?
Willensmangel: §§ 116, 117, 118, 119, 123 BGB
Formmangel: § 125 BGB
Inhaltsmangel: §§ 134, 138 BGB
Mangel in der Person: nicht recht-/ geschäftsfähig
Nenne die 4 Formforderniss.
- Beweisfunktion
- Warnfunktion
- Aufklärungsfunktion
- Kontrollfunktion