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Privathaftpflicht- und weitere Haftpflichtversicherungen

Die Privathaftpflicht und weitere Haftpflichtversicherungen

Die Privathaftpflicht und weitere Haftpflichtversicherungen

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Kartei Details

Karten 63
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.08.2013 / 24.02.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Was bedeutet Haftpflicht?

  „Haftpflicht“ bedeutet, einen angerichteten Schaden wieder gutzumachen. Haftpflicht ist also die Verpflichtung zum Schadensersatz.  

Eine Summenbegrenzung gibt es nicht. Man haftet mit seinem ganzen Vermögen, auch mit dem, das erst in der Zukunft erworben wird.    

 

Wofür kann man haftbar gemacht werden?

Für das eigene Handeln: Der Kunde verletzt durch Unachtsamkeit mit dem Fahrrad eine Person im Straßenverkehr.  

Für das Unterlassen: Der Kunde sieht eine verletzte Person am Straßenrand und geht einfach weiter – unterlassene Hilfeleistung!  

Für fremdes Handeln oder Unterlassen: 
Die Kinder unseres Kunden beschädigen ein Auto, weil dieser nicht sorgfältig genug auf seine Kinder aufgepasst hat.      

 

Wofür steht dann die Haftpflichtversicherung? 

Die Haftpflicht versicherung soll den Schutz = die Deckung für die Fälle bieten, für die der Kunde haften muss.  

Dies kann die Haftpflicht versicherung aber nicht leisten, da alleine schon keine unbegrenzte Versicherungssumme zur Verfügung steht und zudem Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zur
Anwendung kommen.      

 

Wie stehen der Versicherungsschutz
(Deckung) und die Haftung unseres Kunden zueinander?

Der Idealfall wäre, wenn für den angerichteten Schaden, für den unser Kunde haften muss, auch eine 100 %-ige Deckung aus seiner Haftpflichtversicherung besteht. Der Schutz aus dem Versicherungsvertrag „deckt“ die Haftung unseres Kunden zu. Dies ist nicht immer möglich, jedoch sollte je nach Bedarf des Kunden der Versicherungsschutz umfassend gestaltet sein. Hierfür ist es wichtig, sich mit den Inhalten der einzelnen Haftpflichtzweige, wie z.B. der Privathaftpflicht oder der Tierhalterhaftpflicht vertraut zu machen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Haftung und Deckung?

Haftung und Deckung sind klar zu unterscheiden. Nicht für alles, wofür jemand haften muss, bekommt er
auch Versicherungsschutz = Deckung. Das einfachste Beispiel hierfür sind die Vorsatztaten.
Selbstverständlich muss jemand für vorsätzlich begangene Taten haften;
die Haftpflichtversicherung wird hierfür aber niemals Versicherungsschutz gewähren. Dennoch ist es umso wichtiger, auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten, damit möglichst viele Haftungstatbestände auch tatsächlich abgesichert sind.  

 

Welche 3 Beteiligten gibt es im Schadensfall?

Versicherungsnehmer (VN) = Schädiger Anspruchsteller (AS) = Geschädigter Versicherer (VR)      

 

Wie siehen die Beziehungen zwischen Anspruchsteller, Versicherungsnehmer und Versicherer aus?

Die Rechtsbeziehung zwischen VN und AS ergibt sich aus den verschiedenen Gesetzen, die eine Haftung begründen. Die Rechtsbeziehung zwischen VN und VR ergibt sich daraus, dass der VN einen Versicherungsvertrag abschließt und der VR die notwendige Deckung bietet, während der VN hierfür seine Prämie zahlt (Versicherungsschutz).

 

Wie sieht der Umfang der gesetzlichen Haftung aus?

Die Haftung des VN kann aufgrund eines Verschuldens eintreten, aber auch ohne Verschulden.    3 Haftungsarten sind zu unterscheiden:

- Mit Verschulden

  • Verschuldens-haftung
  • Haftung aus vermutetem Verschulden

- Ohne Verschulden

  • Gefährdungshaftung