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OR BT Sammelsurium

Primäre Quellen: OR-BT Repetitorien von Orell Füssli und von Stämpfli Verlag

Primäre Quellen: OR-BT Repetitorien von Orell Füssli und von Stämpfli Verlag


Kartei Details

Karten 59
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 02.05.2016 / 25.10.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Kauf: Ausnahmen von 185 Abs. 1 OR (Ausnahmen der Gefahrtragung)

  • Generell: Wenn die zeitliche Trennung von Verpflichtung und Verfügung nicht im Interesse des Käufers
  • Doppelverkauf
  • Wahlobligation, die dem Verkäufer zusteht
  • Verkauf einer Sache die (noch) nicht im Besitz des Verkäufers war
  • Sache, die sich noch nicht am Erfüllungsort befindet (Bringschuld)

Sukzessivlieferverträge: kein ausreichender Grund, um von 185 I OR abzuweichen

 

Kauf: Nutzen und Gefahr und Sachgewährleistung des Verkäufers

  • Stellt Käufer bei Wandlung die Sache bedingungslos zur Verfügung, so gilt für den Gefahr(rück)übergang 185 I OR. Soweit 938 ff. ZGB nicht Anwendung finden?
  • Verlangt er Rückgabe Zug um Zug oder macht er Retentionsrecht geltend trifft in eine Haftung analog 890 ZGB (Pfandrecht)

Beachte: Wandlung (208 OR) ist eine Holschuld des (ursprünglichen) Verkäufers

Kauf: Vertragsrücktritt nach 214 III OR: Postnumerandokauf

  • Eigentumsvorbehalt gilt als Vorbehalt der Erklärung des Rücktrittsrechts
  • Die Rücktrittserklärung ist nach 107 ff OR sofort zu tätigen; es erfolgt dann eine Vertragsauflösung ex tunc; ggf. Exkulpationsbeweis nach 109 II OR möglich

Kauf: Einredeweise Geltendmachung einer Sachgewährleistungsforderung durch Verrechnung möglich?

Ja, sofern die Gegenforderung zum Zeitpunkt, als die Sachgewährleistungsforderung noch nicht verjährt war, ihr verrechenbar gegenüberstand (120 III OR), also insb. fällig war.