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Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.01.2016 / 21.01.2016 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Wann sind Verwaltungsgerichte zuständig?
Ob Verwaltungsgerichte zuständig sind, richtet sich nach § 40 Abs. 1 VwGO. Danach sind die Verwaltungsgerichte zuständig, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt.
Wann ist eine Rechtsstreitigkeit öffentlich-rechtlich?
Ob Streitigkeit bzw Rechtsverhältnis „öffentlich-rechtlich“ ist, lässt sich mit Abgrenzungstheorien bestimmen: Aber Abgrenzungstheorien versagen oftmals bei bestimmten Problemfällen. Deshalb werden Abgrenzungstheorien kumulativ bzw. nebeneinander angewandt.
Welche 4 Abgrenzungstheorien gibt es?
Subjektstheorie, Subordinationstheorie, Interessentheorie, Zuordnungstheorie
Was ist die Subjektstheorie?
- stellt darauf ab, ob ein staatlicher Hoheitsträger (öffentlich-rechtliches Subjekt) handelt bzw. am Rechtsverhältnis beteiligt ist
► sämtliche Vertragspartner der Vereinbarung sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, also öffentlich-rechtliche Rechtsträger. Da am Streit öffentlich rechtliche Rechtsträger beteiligt sind, wäre nach der Subjektstheorie eine öff.-rechtliche Streitigkeit gegeben