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Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.01.2016 / 21.01.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Wann sind Verwaltungsgerichte zuständig?

Ob Verwaltungsgerichte zuständig sind, richtet sich nach § 40 Abs. 1 VwGO. Danach sind die Verwaltungsgerichte zuständig, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt. 

Wann ist eine Rechtsstreitigkeit öffentlich-rechtlich?

Ob Streitigkeit bzw Rechtsverhältnis „öffentlich-rechtlich“ ist, lässt sich mit Abgrenzungstheorien bestimmen: Aber Abgrenzungstheorien versagen oftmals bei bestimmten Problemfällen. Deshalb werden Abgrenzungstheorien kumulativ bzw. nebeneinander angewandt.

Welche 4 Abgrenzungstheorien gibt es?

Subjektstheorie, Subordinationstheorie, Interessentheorie, Zuordnungstheorie

Was ist die Subjektstheorie?

- stellt darauf ab, ob ein staatlicher Hoheitsträger (öffentlich-rechtliches Subjekt) handelt  bzw. am Rechtsverhältnis beteiligt ist

► sämtliche Vertragspartner der Vereinbarung sind „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, also öffentlich-rechtliche Rechtsträger. Da am Streit öffentlich rechtliche Rechtsträger beteiligt sind, wäre nach der Subjektstheorie eine öff.-rechtliche Streitigkeit gegeben