Modul E -> EO/MSE
EO
EO
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2013 / 31.08.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/modul_e_eomse
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Risiko / Ziel
Angemessener Finanzieller Ausgleich für Personen die im Dienst sind oder den AG die den Lohn weiterhin auszahlen.
Seit 1.7.2005 ist die MSE der EO angegliedert. MSE bietet angemessenen Ersatz vom wegfallenden Erwerbseinkommen bei Mutterschaft.
Versicherte Personen
EO
Haben dienstleistende Personen die in CH oder Ausland wohnen
- für jeden besoldeten Diensttag in der CH Armee, im Zivilschutz und Rotkreuzdienst
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst
- für jeden Kurstag in eidg. odr kant. Leiterkurs für Jugend & Sport, für den sie ien Taggeld erhalten
- Für jeden Kurstag im Jungschützenleiterkurs
Versicherte Personen
MSE
Die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes:
- AN oder selbständigerwerbend sind
- Im Betrieb des Ehemannes, der Fam. oder des Konkubinatpartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten
- arbeitslos sind und bereits Vorausstzungen für ALE Taggelder erfüllen oder bereits beziehen
- Wegen KH, Unfall oder Invalidität AUF sind und des weigen Taggeldleistungen einer Soz. oder Privatver. beziehen, sofern das Taggeld auf einem vorherigen Lohn berechnet wurde
- in einem gültigen arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der anspruch ausgeschöpft ist.
-> Anspruch entsteht, wenn während 9 Mt. vor Geburt des Kindes im Sinne des AHVG oblig. versichert waren und in dieser Zeit min. 5 Mt. lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Im Falle einer Fühgeburt, reduziert sich die Fist von 9 Mt. entsprechend.
Leistungen (EO)
Auf Taggeldsystem basierend, jeweils pro Diensttag
Entschädigungsarten
- Grundentschädigung
- Kinderzulagen
- Betriebszulagen
- Zulage für Betreuungskosten
Grundentschädigung
80 % des im Durchschnitt erzielten Verdienstes vor der Dinstleistung.
-> Unabhängig von Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Kinderzulagen
für jedes Kind CHF 20.- gewährt.
Bis 18. Altersjahr, falls noch in Ausbildung bis max. 25. Altersjahr
Betriebszulagen
Soll Kosten decken, die durch die dienstlich begründete Abwesenheit entsteht. -> Selbständigerwerbend mit einem Betrieb wird zusätzlich 67.- pro Tag ausgerichtet.