Premium Partner

Liegenschaftsverkauf, Steuern, Berufsprüfung Immmovermarktung 2014

BP 2014

BP 2014


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 21.06.2016 / 02.09.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/liegenschaftsverkauf_steuern_berufspruefung_immmovermarktung_2014
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/liegenschaftsverkauf_steuern_berufspruefung_immmovermarktung_2014/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

A) Fragegruppen mit falsch / richtig Antworten

Aufgabe A1:

Wer erhebt die Steuern (Steuerhoheit)?

A) Die Kantone oder die Gemeinden erheben die Handänderungssteuer. # richtig # falsch

B) Der Bund erhebt die Grundstückgewinnsteuer. # richtig # falsch

C) Der Bund und die Kantone erheben die Erbschafts- und Schenkungssteuer. # richtig # falsch

D) Der Bund und die Kantone erheben die Kapitalsteuer # richtig # falsch

A) Richtig

B) Falsch

C) Falsch

D) Falsch

Aufgabe A2)

Wer ist Steuerpflichtig (Steuersubjekt)?

A) Die Grundstückgewinnsteuer kann bei natürlichen und juristischen Personen erhoben werden.

B) Die Schenkungssteuer wird bei derjenigen Person erhoben, welche die Schenkung erhält.

C) Die Vermögenssteuer ist von einer juristischen Person geschuldet.

D) Die Handänderungssteuer ist lediglich von juristischen Personen geschuldet.

A) Richtig

BI) Richtig

C) Falsch

D) Falsch

Aufgabe A3:

Was wird besteuert (Steuerobjekt)?

A) Die Einkommenssteuer wird auf das Bruttoeinkommen einer privaten person erhoben.

B) Die Erbschaftssteuer wird auf den unentgeltlichen Vermögenswert der Erbschaft erhoben

C) Die Vermögenssteuer wird auf dem Nettovermögen einer natürlichen Person erhoben.

D) Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Wertzuwachs von Grundstücken erhoben.

A) Falsch

B) Richtig

C) Richtig

D) Richtig

Aufgabe A4:

Fragen zu den periodischen Steuern bei Grundeigentum

A) Eine juristische Person , welche ihren Firmensitz in einer eigenen Liegenschaft hat, muss den Eigenmietwert unter der Ertrags- resp. Gewinnsteuer versteuern.

B) Natürliche Personen, welche in einer selbstbewohnten Liegenschaft wohnen, können Unterhaltskosten bei der Einkommenssteuer in Abzug bringen.

C) Die "Dumont-Praxis" regelt die Abgrenzungsfrage von abzugsfäähigen Unterhaltskosten und wertvermehrenden Aufwendungen direkt nach dem Erwerb einer Liegenschaft. Beim Bund (direkte Bundessteuer) wird die Dumont-Praxis noch Heute angewendet und betrifft die ersten 3 Jahre nach werwerb einer Liegenschaft.

D) Schuldzinse für Hypotheken und übrige Kredite sind steuerlich abziehbar.

A) Falsch

B) Richtig

C) Falsch

D) Richtig

Aufgabe A5:

Fragen zu den periodischen Steuern bei Grundeigentum

A) Einkünfte aus Baurechtsverträgen unterliegen bei einer juristischen Person der Ertrags- resp. Gewinnsteuer.

B) Kosten für Energiesparmassnahmen sind als Aufwand biem einkommen von natürlichen Personen abziehbar.

C) Wertvermehrende Investitionen sind generell als Aufwand beim Einkommen von natürlichen Personen abziehbar.

D) Beim Liegenschaftsunterhalt von natürlichen Personen kann wahlweise eine Pauschale oder aber die effektiven Kosten bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden.

A) Richtig

B) Richtig

C) Falsch

D) Richtig

Aufgabe A6:

Fragen zu den periodischen Steuern bei Grundeigentum

A) Drittkosten für die Liegenschaftenverwaltung sind als Aufwand beim Einkommen von natürlichen Personen abziehbar.

B) als "Gewinnungskosten" bezüglich Immobilienbesitz bezeichnet man abzugsfähige Betriebs- und Unterhaltskosten.

C) Befindet sich eine Liegenschaft im Privatvermögen einer natürlichen Person, können jährlich Abschreibungen vorgenommen werden, welche steuerlich akzeptiert werden.

D) Versteuert eine natürliche Person den Mietertrag für ein untervermietetes Zimmer seines Einfamilienhauses, kann anderseits ein verhältnisössiger Abzug beim Eigenmietwert vorgenommen werden.

A) Richtig

B) Richtig

C) Falsch

D) Richtig

 Aufgabe A7:

Fragen zur Grundstückgewinnsteuer (GGSt)

A) Die GGSt ist ausschliesslich von natürlichen Personen geschuldet.

B) Beim dualistischen System werden alle Grundstückgewinne mit der Sondersteuer (GGSt) besteuert.

C) Auch beim Tausch von Liegenschaften kann die GGSt zum tragen kommen.

D) Ein Eigentumswechsel eines Grundstückes innerhalb einer ERbschaft im engeren Verwandtenkreis bewirkt in der Regel einen Steueraufschub betreffend GGSt.

A) Falsch

B) Falsch

C) Richtig

D) Richtig

Aufgabe A8:

Fragen zur Grundstückgewinnsteuer (GGSt)

A) Das Kongruenzprinzip besagt, dass der Gewinnberechnung vergleichbare Verhältnisse zugrunde liegen müssen.

B) Die Besitzesdauer bei der Veräusserung eines Grundstücks hat keinen Einfluss auf die Höhe der GGSt.

C) Für die Berechnung des zu besteuernden Grundstückgewinns ist neben dem Verkaufspreis auch die GGSt zu zählen, sofern diese vertraglich durch den Erwerber übernommen wird.

D) Wird nach der Veräusserung einer selbstbewohnten Liegenschaft eine Ersatzbeschaffung einer gleichartig genutzten Liegenschaft vorgenommen, bewirkt dies einen Steueraufschubtatbestand betreffend GGSt.

A) Richtig

B) Falsch

C) Richtig

D) Richtig