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Lernfeld 4

mit Kindern und Jugendlichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung zum staatlich anerkannten Erzieher (Brandenburg)

mit Kindern und Jugendlichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung zum staatlich anerkannten Erzieher (Brandenburg)


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Langue Deutsch
Catégorie Pédagogie
Niveau Autres
Crée / Actualisé 21.10.2013 / 23.09.2022
Attribution de licence Pas de droit d'auteur (CC0)
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Elternrecht - grundätzliches

  • in erster Linie obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder
  • darüber wacht der Staat
  • GG Art. 6 Abs. 2

Umgangsrecht

Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern

Geschäftsfähigkeit

geschäftsunfähig = unter 7 Jahren

beschränkt geschäftsfähig = über 7 Jahre

voll geschäftsfähig = ab 18 Jahren

Haftung - grundsätzliches

  • ab 7. Lebensjahr (abhängig der geistigen Entwicklung)
  • das Handeln muss schuldhaft sein
  • Verschulden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  • im BGB verfasst

 

Vorsatz vs. Fahrlässig (Haftbarkeit)

vorsätzlich:

  • Handelnder muss die Folgen vorausgesehen haben

fahrlässig:

  • das Fehlen der nötigen Sorgfalt und Umsicht 

Zurechnungs- / Delikfähigkeit

  • unfähig sind Kinder unter 7 Jahren und geistig Geschädigte
  • bedingt sind Kinder zwischen 7 und 18, wenn die Einsicht gefehlt hat um Folgen zu erkennen
  • voll Deliktfähig und verantwortlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Aufsichtspflicht - Definition

geregelt im BGB §832

Aufsichtspflichtige Personen...

  • müssen ständig wissen wo sich die anvertraute Person befindet
  • haben Verpflichtung/Aufsicht das die anvertraute Person nicht zu Schaden kommt
  • vorhersehbare Gefahren abwenden

Beginn und Ende der Aufsichtspflicht

  • hängt von der Vereinbarung ab
  • muss nicht ausdrücklich erwähnt sein
  • auch stillschweigend (Bsp. Kind / Übergabe in Kita / beginnt am Gartenzaun)