KR Klausur
Kriminalistik Klausurvorbereitung
Kriminalistik Klausurvorbereitung
Kartei Details
Karten | 35 |
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Lernende | 13 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Kriminologie |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 13.02.2013 / 13.01.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Def Kriminalistik
ist die Wissenschaft von der Strategie und Methodik
der Aufdeckung und Aufklärung,
vom operativen, taktischen und technichen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung
Teildisziplinen der Kriminalistik
- Theorie und Methodik
- Kriminaltaktik
- Kriminaltechnik
- spezielle Kriminalistik
- kriminalistische Psychologie/Logik/denken
- Kriminalstrategie
Verhältnis zur StA
- StA ist die Herrin des Ermittlungsverfahren
- Polizei ist Ermittlungsperson der StA
- Bearbeitung kleinere-mittlerere Kriminalitätsdelikte erfolgt durch die Polizei eigenständig-> wenn Ermittlung abgeschlossen an StA
- schwere SV,meist durch KPI bearbeiten, sind Absprachen über das weitere Vorgehen denkbar
- bei Tötungsdelikten u.a wird StA informiert
- Anordnungsbefugnisse für Bestimmte Maßnhamen fordert Zusammarbeit mit der StA
Absprachen Polizei-> StA
- Abstimmung mit der StA
- Fragen zur Zuständigkeit
- Beauftragung von Sachverständigen
- Medienarbeit
- Zeugenschutz
- Erteilung von Auskünften aus Ermittlungsakten
- Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen
- Ermittlungsumfang und -schwerpunkt
Grundregeln für das EV
- Gewissenhafte und sorgfältige Aufnahme der Anzeige
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehen
- Bereitstellung und Anwendung der notwendigen kriminalpolizeilichen Hilfsmittel
- Sicherung des objektiven Tatbefundes beim ersten Angriff und rechtzeitige Einleitung der ersten Fahndungsmaßnahmen
- Überprüfung aller Verdachtsrichtungen
- planmäßiges Vorgehen
Def Tatort im juristischen Sinn
Tätigkeitstheorie-der Ort wo der TT gehandelt oder im Falle des Unterlassen handeln müssen
Erfolgtheorie-Ort wo der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetrete ist
Distanztheorie-nach der Vorstellung des TT eintreten sollte
Tatort im kriminalistischen Sinn
ist jeder Ort, an dem kriminelle Spuren entstanden sind,
- die der Gewinnung, Festlegung und Verwertung von Anhaltspunkten aller Art
- über
- Ziel
- Ort
- Hergang
- Motiv
- und Auswirkung
einer Straftat mit dem Ziel dienen
- die Tat in ihrer Gesamtheit zu erschließen und zu beweisen,
- den Tatverdächtigen zu überführen
- oder den Unschuldigen zu entlasten
Bedeutung des TO
- Tatgeschehen ist erschließbar
- Tatgeschehen ist rekonstruierbar
- Tat und Täterschaft sind beweisbar