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Kommunikationsrecht

Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 29.05.2012 / 25.02.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Rechtliche Mittel des Persönlichkeitsschutzes

Der Kläger kann dem Gericht...

- drohende Verletzung verbieten

- bestehende Verletzung beseitigen

- Widerrechtlichkeit einer Verletzung feststellen, wenn sie sich störend auswirkt

- eine Berichtigung oder ein Urteil von Dritten verlangen und dass sie veröffentlicht wird

- Nicht mit ZGB: Schadenersatz, Genugtuung oder Herausgabe des Gewinns

Geschützte Rechtsgüter

Recht am...

- eigenen Bild

- eigenen Stimme

- eigenen Name

- auf Ehre

- auf geistige Unversehrtheit

- Schutz des Privatlebens (Geheim-Privatsphäre)

- eigenen Domain

Persönlichkeitsschutz Art. 28 ZGB

Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.

Verletzung widerrechtlich, ausser

- Einwilligung des Verletzten

- überwiegendes öffentliches oder privates Interesse

- Gesetz

Juristische Person

- rechtsfähig

- Persönlichkeitsrechte, Recht auf eigenen Namen

- Bestimmungen des strafrechtlichen Ehrenschutzes

- z.B. Verein, Stiftung, AG

Superprovisorische Verfügung gegen Medien Art. 266 ZPO gegen Medien

- besonders schwerer Nachteil

- kein Rechtfertigungsgrund

- Massnahme nicht unverhältnismässig

Unterscheidung Person

- Normaler Bürger

- Amtsperson (Bundesrat, Diplomat)

- Person der Zeitgeschichte: relativ (Ereignis), absolut

3 Bedingungen für Recht auf Gegendarstellung

- periodisch erscheinendes Medium

- Tatsachendarstellung (kein Werturteil)

- direkt betroffenes Opfer

- handelt sich nicht um öffentliche Verhandlung und Absender war anwesend

Werkbegriff

Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben